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Lebensmittelbranche bleibt Thema für Bundeskartellamt

Angesichts des fortschreitenden Konzentrationsprozesses in der Branche rechnet der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, damit, dass der Lebensmitteleinzelhandel die Behörde auch in diesem Jahr weiter beschäftigen wird.

Lesezeit: 2 Minuten

Angesichts des fortschreitenden Konzentrationsprozesses in der Branche rechnet der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, damit, dass der Lebensmitteleinzelhandel die Behörde auch in diesem Jahr weiter beschäftigen wird.


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In diesem Zusammenhang verweist Mundt auf ein laufendes Musterverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu Forderungen, die nach Auffassung des Bundeskartellamtes von der Kette Edeka in unbilliger Weise nach der Übernahme der Plus-Märkte von den Lieferanten erhoben worden seien. Zudem solle die Missbrauchsaufsicht im Lebensmitteleinzelhandel mit der laufenden Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verbessert werden und da einspringen, wo die Strukturkontrolle auch nach der Ministererlaubnis Edeka/Kaiser's Tengelmann an ihre Grenzen stoße, erläuterte der Präsident des Kartellamtes.


Dass Wettbewerbsbehörden für den Verbraucherschutz die richtige Instanz sind, zeigen nach seiner Auffassung die Beispiele vieler anderer Länder, die die Befugnisse ihrer Kartellbehörden auch um vergleichbare Kompetenzen erweitert haben. Bei einer solchen behördlichen Durchsetzung geht es ihm zufolge darum, flächendeckende Verstöße aufzugreifen und sich um schnelllebige Bereiche in der digitalen Wirtschaft zu kümmern.


Auch im Bundeskartellamt wäre laut Mundt aufgrund des vorhandenen Know-hows eine schlanke und effektive Lösung als Ergänzung zu den etablierten privatrechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten des Verbraucherschutzes möglich. Der Kartellamtspräsident bekräftigte darüber hinaus die Entscheidung seiner Behörde zur Genehmigung der Weiterveräußerung von Filialen von Edeka an Rewe.


Nach seiner Darstellung wurde das Vorhaben freigegeben, da ausgehend von der wirksamen Ministererlaubnis, mit der alle Kaiser's Tengelmann-Standorte auf Edeka übergegangen seien, die Weitergabe von Standorten von Edeka an Rewe zu einer relativen Wettbewerbsverbesserung geführt habe.

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