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Leserfrage: Ab wann gilt die Erwerbsminderungsrente?

Frage: Ich habe bereits Anfang 2016 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Erst Anfang 2017 wurde das ärztliche Gutachten erstellt, das ich als Nachweis für die Rente benötige. Den Hof habe ich schon Anfang 2016 verpachtet. Ab welchem Zeitpunkt erhalte ich dann die Rente?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Ich habe bereits Anfang 2016 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Erst Anfang 2017 wurde das ärztliche Gutachten erstellt, das ich als Nachweis für die Rente benötige. Den Hof habe ich schon Anfang 2016 verpachtet. Ab welchem Zeitpunkt erhalte ich dann die Rente?

 

Antwort: Sie erhalten dann eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllen und diese der Landwirtschaftlichen Alterskasse vorliegen. Unter anderem müssen Sie dazu Ihren landwirtschaftlichen Betrieb abgeben. Dies ist nach Ihren Angaben im Jahr 2016 erfolgt, in dem Sie den Hof verpachtet haben. Sie benötigen allerdings dazu einen schriftlichen Pachtvertrag und dieser muss eine Mindestlaufzeit von neun Jahren haben.

 

Angenommen Sie haben ihren Betrieb ab dem 1.1.2016 für mindestens neun Jahre lang verpachtet, dann wird auch zu diesem Zeitpunkt die Rente bewilligt. Dies gilt auch dann, wenn das Gutachten, das die für die Rente erforderliche Erwerbsminderung festgestellt hat, erst zu einem

späteren Zeitpunkt erstellt wurde.


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