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Leserfrage: Äste des Nachbarn abschneiden?

Frage: Ich habe eine Wiese gepachtet, die an einen Wald grenzt. Mein Ertrag ist zum Teil gemindert, da die Äste der Bäume Schatten auf meine Wiese werfen. Dazu kommt, dass die Äste so stark über die Grenze reichen, dass ich mit meinen Maschinen nicht bis an die Grundstücksgrenze wirtschaften kann.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:Ich habe eine Wiese gepachtet, die an einen Wald grenzt. Mein Ertrag ist zum Teil gemindert, da die Äste der Bäume Schatten auf meine Wiese werfen. Dazu kommt, dass die Äste so stark über die Grenze reichen, dass ich mit meinen Maschinen nicht bis an die Grundstücksgrenze wirtschaften kann.


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Ich habe den Waldbesitzer auf das Problem aufmerksam gemacht und ihn gebeten, die Äste zurückzuschneiden. Er lehnt ab und will auch nicht, dass ich das unentgeltlich übernehme. Wie kann ich erreichen, dass er die Äste kürzt?


Antwort: Wenn die Zweige Sie tatsächlich bei der Nutzung Ihres Grundstückes beeinträchtigen, gilt folgendes Selbsthilferecht:


Laut Bürgerlichem Gesetzbuch können Sie als Eigentümer oder Pächter des Grundstücks die vom Nachbargrundstück herüberragenden Zweige selbst abschneiden und behalten. Allerdings nur, wenn Sie Ihrem Nachbarn eine angemessene Frist gesetzt haben, um die Äste zu beseitigen und er diese Frist nicht eingehalten hat.


Setzen Sie die Frist am besten schriftlich. Was angemessen ist, definiert das Gesetz zwar nicht. Sie sollten diese Frist im Zweifel aber sehr großzügig auslegen. Bedenken Sie dabei insbesondere auch die Wachstumsverhältnisse in der Vegetationsperiode und den Vogelschutz.


Bevor Sie die Äste zurückschneiden, dokumentieren Sie vorher aber genau, wie die Äste Sie beim Bewirtschaften beeinträchtigen. Am besten machen Sie Fotos. So weisen Sie später bei Ärger mit dem Eigentümer nach, dass der Rückschnitt tatsächlich erforderlich war.


Achtung: Kürzen Sie die Zweige nur bis zur Grundstücksgrenze. Schneiden Sie die Äste darüber hinaus ab, würden Sie fremdes Eigentum verletzen. Das könnte Ärger mit dem Eigentümer geben.


Entfernen Sie die Äste selber, können Sie Ihrem Grundstücksnachbarn die Kosten für das Beseitigen der Äste im Übrigen ruhig in Rechnung stellen. Holen Sie einen Kostenvoranschlag von einem Lohnunternehmer ein, um die Höhe der Kosten zu kalkulieren.


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