Leserfrage: Bäuerin lange krank – keine Betriebshilfe?
Frage: Ich bin seit einigen Wochen krank und falle deswegen als Arbeitskraft auf unserem Betrieb aus. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) bezahlt für vier Wochen einen Betriebshelfer, der meinen Mann bei der Arbeit unterstützt. Ich falle aber länger als vier Wochen aus.
Frage: Ich bin seit einigen Wochen krank und falle deswegen als Arbeitskraft auf unserem Betrieb aus. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) bezahlt für vier Wochen einen Betriebshelfer, der meinen Mann bei der Arbeit unterstützt. Ich falle aber länger als vier Wochen aus und mein Mann schafft die Arbeit unmöglich alleine. Ist die LKK trotzdem nicht verpflichtet, länger als vier Wochen zu zahlen?
Antwort: Es kommt darauf an. Die LKK kommt für weitere vier Wochen auf, wenn besondere Verhältnisse des Betriebes dies erfordern. Doch eine Hilfe über acht Wochen hinaus ist nur möglich, wenn Ihr Betrieb existenziell gefährdet ist. Dies nimmt die LKK an, wenn das betriebliche Einkommen bei Eheleuten unter 31 000 € (Ledige: 15 500 €) liegt.
Auch bei außergwöhnlichen Erschwernissen muss die LKK Sie länger als acht Wochen unterstützen. Dies setzt aber eine Einzelfallprüfung voraus. Hohe betriebliche Verbindlichkeiten, der Ausfall von weiteren Arbeitskräften, Hochwasser oder der Brand von Betriebsgebäuden können solche Erschwernisse sein.
Haben auch Sie eine Frage? Zusammen mit erfahrenen Experten kümmern wir uns um Ihre Anliegen rund um den landwirtschaftlichen Betrieb. Stellen Sie uns Ihre Frage ganz einfach hier: E-Mail: leserfragen@topagrar.com, Telefon: 0 25 01/8 01-64 44, Fax: 0 25 01/8 01-6 54, oder per Post: Redaktion top agrar, Postfach 7847, 48042 Münster. Wir behalten uns eine anonymisierte Veröffentlichung vor.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Frage: Ich bin seit einigen Wochen krank und falle deswegen als Arbeitskraft auf unserem Betrieb aus. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) bezahlt für vier Wochen einen Betriebshelfer, der meinen Mann bei der Arbeit unterstützt. Ich falle aber länger als vier Wochen aus und mein Mann schafft die Arbeit unmöglich alleine. Ist die LKK trotzdem nicht verpflichtet, länger als vier Wochen zu zahlen?
Antwort: Es kommt darauf an. Die LKK kommt für weitere vier Wochen auf, wenn besondere Verhältnisse des Betriebes dies erfordern. Doch eine Hilfe über acht Wochen hinaus ist nur möglich, wenn Ihr Betrieb existenziell gefährdet ist. Dies nimmt die LKK an, wenn das betriebliche Einkommen bei Eheleuten unter 31 000 € (Ledige: 15 500 €) liegt.
Auch bei außergwöhnlichen Erschwernissen muss die LKK Sie länger als acht Wochen unterstützen. Dies setzt aber eine Einzelfallprüfung voraus. Hohe betriebliche Verbindlichkeiten, der Ausfall von weiteren Arbeitskräften, Hochwasser oder der Brand von Betriebsgebäuden können solche Erschwernisse sein.
Haben auch Sie eine Frage? Zusammen mit erfahrenen Experten kümmern wir uns um Ihre Anliegen rund um den landwirtschaftlichen Betrieb. Stellen Sie uns Ihre Frage ganz einfach hier: E-Mail: leserfragen@topagrar.com, Telefon: 0 25 01/8 01-64 44, Fax: 0 25 01/8 01-6 54, oder per Post: Redaktion top agrar, Postfach 7847, 48042 Münster. Wir behalten uns eine anonymisierte Veröffentlichung vor.