Leserfrage: GbR: Rentenbank-Kredit zu Junglandwirte-Konditionen?
Wir möchten 300 000 € in unseren Hofladen investieren und dafür einen Rentenbank-Kredit aufnehmen. Kreditnehmer wäre unsere GbR, die zu 2/3 der Vater und zu 1/3 der 35-jährige Sohn hält. Können wir in dieser Konstellation die günstigeren Konditionen für Junglandwirte der Rentenbank in Anspruch nehmen?
Frage: Wir möchten 300 000 € in unseren Hofladen investieren und dafür einen Rentenbank-Kredit aufnehmen. Kreditnehmer wäre unsere GbR, die zu 2/3 der Vater und zu 1/3 der 35-jährige Sohn hält. Können wir in dieser Konstellation die günstigeren Konditionen für Junglandwirte der Rentenbank (LR-Top) in Anspruch nehmen?
Antwort: Ja. Die Rentenbank stellt bei der Kreditvergabe an eine GbR lediglich darauf ab, dass alle Beteiligten aktive Landwirte sind. Die Kapitalverteilung zwischen den Gesellschaftern spielt keine Rolle. Sobald einer der Gesellschafter unter 41 Jahre alt ist, gelten für Sie die Junglandwirte-Konditionen.
Haben auch Sie eine Frage? Zusammen mit erfahrenen Experten kümmern wir uns um Ihre Anliegen rund um den landwirtschaftlichen Betrieb. Stellen Sie uns Ihre Frage ganz einfach hier: E-Mail: leserfragen@topagrar.com, Telefon: 0 25 01/8 01-64 44, Fax: 0 25 01/8 01-6 54, oder per Post: Redaktion top agrar, Postfach 7847, 48042 Münster. Wir behalten uns eine anonymisierte Veröffentlichung vor.
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Frage: Wir möchten 300 000 € in unseren Hofladen investieren und dafür einen Rentenbank-Kredit aufnehmen. Kreditnehmer wäre unsere GbR, die zu 2/3 der Vater und zu 1/3 der 35-jährige Sohn hält. Können wir in dieser Konstellation die günstigeren Konditionen für Junglandwirte der Rentenbank (LR-Top) in Anspruch nehmen?
Antwort: Ja. Die Rentenbank stellt bei der Kreditvergabe an eine GbR lediglich darauf ab, dass alle Beteiligten aktive Landwirte sind. Die Kapitalverteilung zwischen den Gesellschaftern spielt keine Rolle. Sobald einer der Gesellschafter unter 41 Jahre alt ist, gelten für Sie die Junglandwirte-Konditionen.
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