Frage: Ich habe eine Photovoltaikanlage auf meinem Dach installiert. Muss ich dafür einen Beitrag an die Industrie- und Handelskammer (IHK) zahlen?
Antwort: Ja! Die Solarstromproduktion ist gewerblich und Landwirte mit gewerblichen Einkünften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen IHK-Mitgliedsbeiträge zahlen.
Allerdings wird der Beitrag erst ab einem Gewerbeertrag von 5 201 €/Jahr und mehr fällig. Je nach Region liegt der Grundbeitrag zwischen 20 bis 60 €.Je höher der Gewerbeertrag, desto höher fällt in der Regel auch der Beitrag aus. Hinzu kommt noch eine jährliche Umlage in Höhe von rund 0,04 bis 0,29 % des Gewerbeertrags.
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Allerdings wird der Beitrag erst ab einem Gewerbeertrag von 5 201 €/Jahr und mehr fällig. Je nach Region liegt der Grundbeitrag zwischen 20 bis 60 €.Je höher der Gewerbeertrag, desto höher fällt in der Regel auch der Beitrag aus. Hinzu kommt noch eine jährliche Umlage in Höhe von rund 0,04 bis 0,29 % des Gewerbeertrags.
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