Frage: Einer unserer Jagdpächter verlor seinen Jagdschein. Das habe ich per Zufall erfahren. Hätte uns die Jagdbehörde darüber informieren müssen und gilt der Jagdpachtvertrag nun überhaupt noch?
Frage: Einer unserer Jagdpächter verlor seinen Jagdschein. Das habe ich per Zufall erfahren. Hätte uns die Jagdbehörde darüber informieren müssen und gilt der Jagdpachtvertrag nun überhaupt noch?
Antwort: Wird einem Jagdpächter der Schein von der unteren Jagdbehörde rechtskräftig entzogen, erlischt laut Bundesjagdgesetz der mit ihm geschlossene Pachtvertrag. Sind jedoch mehrere Jagdpächter an dem Vertrag beteiligt, bleibt der Vertrag mit den anderen Pächtern bestehen. Diese könnten den Vertrag dann allerdings kündigen, wenn ihnen die Erfüllung nach dem Ausscheiden eines Pächters nicht zuzumuten ist.
Die Behörde ist nicht verpflichtet, die Jagdgenossenschaft über den Entzug des Jagdscheins zu informieren. Allerdings dürfte eine nebenvertragliche Informationspflicht der Mitpächter gegenüber Ihnen als Jagdgenossen bestehen.
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Frage: Einer unserer Jagdpächter verlor seinen Jagdschein. Das habe ich per Zufall erfahren. Hätte uns die Jagdbehörde darüber informieren müssen und gilt der Jagdpachtvertrag nun überhaupt noch?
Antwort: Wird einem Jagdpächter der Schein von der unteren Jagdbehörde rechtskräftig entzogen, erlischt laut Bundesjagdgesetz der mit ihm geschlossene Pachtvertrag. Sind jedoch mehrere Jagdpächter an dem Vertrag beteiligt, bleibt der Vertrag mit den anderen Pächtern bestehen. Diese könnten den Vertrag dann allerdings kündigen, wenn ihnen die Erfüllung nach dem Ausscheiden eines Pächters nicht zuzumuten ist.
Die Behörde ist nicht verpflichtet, die Jagdgenossenschaft über den Entzug des Jagdscheins zu informieren. Allerdings dürfte eine nebenvertragliche Informationspflicht der Mitpächter gegenüber Ihnen als Jagdgenossen bestehen.