Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus News

Leserfrage: Jagdschein weg – Jagdpacht weg?

Frage: Einer unserer Jagdpächter verlor seinen Jagdschein. Das habe ich per Zufall erfahren. Hätte uns die Jagdbehörde darüber informieren müssen und gilt der Jagdpachtvertrag nun überhaupt noch?

Lesezeit: 1 Minuten

Frage: Einer unserer Jagdpächter verlor seinen Jagdschein. Das habe ich per Zufall erfahren. Hätte uns die Jagdbehörde darüber informieren müssen und gilt der Jagdpachtvertrag nun überhaupt noch?


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Antwort: Wird einem Jagdpächter der Schein von der unteren Jagdbehörde rechtskräftig entzogen, erlischt laut Bundesjagdgesetz der mit ihm geschlossene Pachtvertrag. Sind jedoch mehrere Jagdpächter an dem Vertrag beteiligt, bleibt der Vertrag mit den anderen Pächtern bestehen. Diese könnten den Vertrag dann allerdings kündigen, wenn ihnen die Erfüllung nach dem Ausscheiden eines Pächters nicht zuzumuten ist.


Die Behörde ist nicht verpflichtet, die Jagdgenossenschaft über den Entzug des Jagdscheins zu informieren. Allerdings dürfte eine nebenvertragliche Informationspflicht der Mitpächter gegenüber Ihnen als Jagdgenossen bestehen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.