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Leserfrage: Können minderjährige Kinder Acker kaufen?

Frage: Wir haben minderjährige Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren. Jedes Kind hat ein eigenes Konto. Nun haben wir die Möglichkeit eine Ackerfläche in der Nähe eines Industriegebietes zu kaufen. Wir selbst wollen das Land nicht kaufen. Unsere Kinder sollen das Land gemeinsam kaufen.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Wir haben minderjährige Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren. Jedes Kind hat ein eigenes Konto. Nun haben wir die Möglichkeit eine Ackerfläche in der Nähe eines Industriegebietes zu kaufen. Wir selbst wollen das Land nicht kaufen. Unsere Kinder sollen das Land gemeinsam kaufen. Wir halten das für eine gute Geldanlage.


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Da sie gemeinsam bereits einen hohen Betrag angespart haben (z.B. durch Erbzahlungen der Großeltern), könnten sie sich gemeinsam das Grundstück leisten – sie müssten keinen zusätzlichen Kredit aufnehmen. Ist es möglich, dass minderjährige Kinder Land gemeinsam kaufen (zum Beispiel als Gesellschaft)? Was müssen wir beachten?

 

Antwort: Grundsätzlich können die Kinder gemeinschaftlich Eigentum an dem Grundstück erwerben. Da sie allerdings minderjährig sind, bedarf der entsprechende Vertrag der Genehmigung durch die Eltern. Darüber hinaus ordnet das Gesetz im BGB an, dass eine derartige Genehmigung der Eltern wiederum der Genehmigung des Familiengerichts bedarf. Maßgebend für die Entscheidung des Familiengerichtes ist das Kindeswohl. Insoweit gesteht die Rechtsprechung dem Familiengericht einen gewissen Ermessensspielraum zu.


Beachten Sie, dass für den Erwerb einer landwirtschaftlichen Nutzfläche in einer Größe von mehr als 1 ha für die Wirksamkeit des Kaufvertrages eine grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Sind die Kinder alle sogenannten Nichtlandwirte, ist die Erteilung der grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigung vor diesem Hintergrund nicht sichergestellt.

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