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Leserfrage: Kostenloses Grundwasser?

Frage: Wir haben einen Schweinemaststall mit 5 000 Plätzen im Außenbereich. Das Wasser für die Tiere entnehmen wir aus einem Grundwasserbrunnen an der Stallanlage. Der Kreis hat mir nun mitgeteilt, dass ich das Wasser bei einer Entnahmemenge von mehr als 10 m³/Jahr bezahlen muss. Ist das angemessen?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Wir haben einen Schweinemaststall mit 5 000 Plätzen im Außenbereich. Das Wasser für die Tiere entnehmen wir aus einem Grundwasserbrunnen an der Stallanlage. Der Kreis hat mir nun mitgeteilt, dass ich das Wasser bei einer Entnahmemenge von mehr als 10 m³/Jahr bezahlen muss. Ist das angemessen? Darf der Kreis dies nach eigenem Ermessen festsetzen?

 

Antwort: Ab welcher Menge und wie hoch eine Wasserentnahmegebühr anfällt, darf jedes Bundesland frei entscheiden und ist im jeweiligen Landeswassergesetz geregelt. In Niedersachsen brauchen Sie z. B. generell eine Genehmigung, wenn Sie Grundwasser entnehmen wollen. Bei „geringen Mengen“ gilt zwar eine Ausnahme, der Wasserbedarf für 5 000 Mastschweine liegt aber klar über einer geringen Menge. Dann ist die Wasserentnahme vermutlich nicht mehr genehmigungs- und entgeltfrei.


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Ihr Kreis will Ihnen aber schon ab 10 m³/Jahr Kosten aufbrummen – diese Grenze ist sehr niedrig angesetzt. Zum Vergleich: In einem normalen Haushalt verbraucht z. B. jede Person ca. 40 m³/Jahr. Sprechen Sie noch einmal mit Ihrem Kreis.


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