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Leserfrage: Schadenersatz für verunreinigte Biofläche?

Frage: Ich habe auf meiner konventionell bewirtschafteten Fläche Raps gedroschen. Beim Abtanken sind dabei mehrere Körner Raps auf die frisch mit Biofenchel eingesäte Fläche meines Nachbarn gefallen. Dieser hat nun angekündigt, er müsse den Raps per Hand entfernen. Die Lohnkosten will er mir in Rechnung stellen.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Ich habe auf meiner konventionell bewirtschafteten Fläche Raps gedroschen. Beim Abtanken sind dabei mehrere Körner Raps auf die frisch mit Biofenchel eingesäte Fläche meines Nachbarn gefallen. Dieser hat nun angekündigt, er müsse den Raps per Hand entfernen, da er nicht spritzen dürfe. Die so entstehenden Lohnkosten will er mir in Rechnung stellen. Darf er das? Greift eine Versicherung?


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Antwort: Fallen die Körner auf die Flächen des Nachbarn, handelt es sich um eine Eigentumsbeeinträchtigung. In Ihrem Fall beeinträchtigt der Raps die Ernte des benachbarten Biofenchels ganz erheblich. Ihr Nachbar könnte seinen Biofenchel so nicht abliefern.


Zudem ist es Ihnen durchaus zumutbar, beim Abtanken Ihres Rapses so viel Abstand zur Nachbarfläche einzuhalten, dass es zu keiner Beeinträchtigung kommt. Somit sind Sie dem Nachbarn zum Schadenersatz verpflichtet. Dabei kann er verlangen, so gestellt zu werden, als wenn die Beeinträchtigung nicht stattgefunden hätte. Zudem kann er den Geldbetrag verlangen, der zur Wiederherstellung der Sache erforderlich ist.


Allerdings trifft Ihren Nachbarn auch eine Schadensminderungspflicht. Das heißt, Ihr Nachbar muss versuchen, die wirtschaftlichen Folgen der Verunreinigung so gering wie möglich zu halten. Ihr Nachbar muss also überlegen, was billiger ist. Er hat zwei Möglichkeiten:


Den Raps tatsächlich per Hand zu entfernen. Dann müssten Sie die Kosten dafür tragen.

Ihr Nachbar könnte den verunreinigten Streifen aber auch einfach umbrechen. In diesem Fall müssten Sie den entgangenen Gewinn für den ansonsten geernteten Biofenchel und die Umbruchkosten als Schadenersatz zahlen. Je nachdem, welche Lösung günstiger ist, müssen Sie auch nur den geringeren Betrag zahlen.


Den Schaden sollten Sie auf jeden Fall Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung melden – in der Regel muss diese dafür eintreten.


Wenn Sie nicht weiterwissen, helfen wir gerne!


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