Frage: Ich will bei der Alterskasse mit 63 Jahren frühzeitig in Rente gehen. Den Betrieb verpachte ich an meine Tochter. Welche Voraussetzungen gelten? Kann ich noch 8 ha Land und 14 ha Wald behalten und selber bewirtschaften? Wie viel Geld darf ich als Rentner jährlich hinzuverdienen?
Frage: Ich will bei der Alterskasse mit 63 Jahren frühzeitig in Rente gehen. Den Betrieb verpachte ich an meine Tochter.
Welche Voraussetzungen gelten?
Kann ich noch 8 ha Land und 14 ha Wald behalten und selber bewirtschaften?
Wie viel Geld darf ich als Rentner jährlich hinzuverdienen, ohne dass ich mit Abzügen rechnen muss? Zählt die Pacht dann auch zu dem Zuverdienst?
Antwort:
1. Voraussetzungen:Um eine ungekürzte vorzeitige Altersrente zu beziehen, müssen Sie:
45 Jahre Wartezeit nachweisen, also seit mindestens 45 Jahren in die Alterskasse einzahlen. Es zählen auch anrechenbare Zeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
die von Ihnen bewirtschafteten Flächen abgeben.
2. Flächenrückbehalt: Ja, Sie dürfen einen Teil Ihrer Fläche zurückbehalten und zwar 8 ha landwirtschaftliche Nutzfläche oder 75 ha forstwirtschaftliche Nutzfläche. Wollen Sie Forst und landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften, dürfen beide Flächen in der Summe 100% der jeweiligen Grenzen nicht überschreiten. Beispiel: Wollen Sie weiterhin 14 ha Forst (18,67% von 75 ha) bewirtschaften, können Sie höchstens noch 81,33% der 8 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche zurückbehalten. Das wären dann „nur“ 6,5 ha.
3. Hinzuverdienst: Bei der vorzeitigen Altersrente für langjährig Versicherte gibt es keine Hinzuverdienstgrenze. Weder Ihr Einkommen aus der zurückgehaltenen Fläche noch Pachteinnahmen oder sonstiges Einkommen drücken die Rente.
Ulrich Kock, WLV, Münster
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Welche Voraussetzungen gelten?
Kann ich noch 8 ha Land und 14 ha Wald behalten und selber bewirtschaften?
Wie viel Geld darf ich als Rentner jährlich hinzuverdienen, ohne dass ich mit Abzügen rechnen muss? Zählt die Pacht dann auch zu dem Zuverdienst?
Antwort:
1. Voraussetzungen:Um eine ungekürzte vorzeitige Altersrente zu beziehen, müssen Sie:
45 Jahre Wartezeit nachweisen, also seit mindestens 45 Jahren in die Alterskasse einzahlen. Es zählen auch anrechenbare Zeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
die von Ihnen bewirtschafteten Flächen abgeben.
2. Flächenrückbehalt: Ja, Sie dürfen einen Teil Ihrer Fläche zurückbehalten und zwar 8 ha landwirtschaftliche Nutzfläche oder 75 ha forstwirtschaftliche Nutzfläche. Wollen Sie Forst und landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften, dürfen beide Flächen in der Summe 100% der jeweiligen Grenzen nicht überschreiten. Beispiel: Wollen Sie weiterhin 14 ha Forst (18,67% von 75 ha) bewirtschaften, können Sie höchstens noch 81,33% der 8 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche zurückbehalten. Das wären dann „nur“ 6,5 ha.
3. Hinzuverdienst: Bei der vorzeitigen Altersrente für langjährig Versicherte gibt es keine Hinzuverdienstgrenze. Weder Ihr Einkommen aus der zurückgehaltenen Fläche noch Pachteinnahmen oder sonstiges Einkommen drücken die Rente.
Ulrich Kock, WLV, Münster
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