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Leserfrage: Welche Vergütung für Mobilfunkstandort?

Frage: Wir haben das Angebot für eine Mobilfunkstation auf unserem Acker. Welche Vergütung können wir dafür verlangen? Der Anbieter hat uns einen Vertrag mit einer Pacht über 15 Jahre angeboten wir wollen aber gerne das Geld alles auf einmal gezahlt bekommen. Ist das auch möglich? Wie gefährlich ist die Strahlung?

Lesezeit: 3 Minuten

Frage: Wir haben das Angebot für eine Mobilfunkstation auf unserem Acker. Welche Vergütung können wir dafür verlangen? Der Anbieter hat uns einen Vertrag mit einer Pacht über 15 Jahre angeboten wir wollen aber gerne das Geld alles auf einmal gezahlt bekommen. Ist das auch möglich? Wie gefährlich ist die Strahlung, die von der Station ausgeht? Gibt es weitere wichtige Punkte im Vertrag zu beachten?

 

Antwort:


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1. Vergütung:

Bezüglich der Vergütung besteht leider eine große Intransparenz auf dem Mobilfunk-Vermietungssektor. Die Höhe der Standortmieten variiert sehr stark abhängig von der Attraktivität des Standortes, also der Anzahl der Mobilfunknutzer.


Hinzu kommt, dass es den Mobilfunkbetreibern gelingt, Grundstückseigentümer bei Standortverhandlungen gegeneinander auszuspielen. Denn oft besteht bezüglich der Positionierung des Standortes ein gewisser Spielraum, so dass der Mobilfunkbetreiber damit „drohen kann“, den Mobilfunkturm notfalls auf die Nachbarparzelle zu setzen, die dem Nachbareigentümer gehört.


Nach unseren Erfahrungen sollte aber die jährliche Miete keinesfalls unter 3.000,00 € netto liegen, also 250,00 €/Monat. Dies ist auch nach unserer Erfahrung immer durchsetzbar. Angeboten werden seitens der Mobilfunkbetreiber oftmals höchstens 2.000,00 €/Jahr. Darauf sollten Sie sich nicht einlassen. Nach oben bestehen theoretisch keine Grenzen, doch Erfahrungen liegen insoweit nicht vor.

 

2. Vertragsgestaltung:

Hinsichtlich der Vertragsdauer ist besondere Obacht zu geben. Sie teilen mit, Ihnen sei ein Vertrag über 15 Jahre angeboten worden. Das hört sich gut an und sollte auch die längste mögliche Frist sein. Die Praxis lehrt aber, dass vielfach Mobilfunkbetreiber einen Vertrag über 15 Jahre anbieten, verbunden mit einer Option, den Vertrag einseitig um dreimal 5 Jahre verlängern zu dürfen. Er kann also maximal 30 Jahre laufen, ohne dass für Sie eine Kündigungsmöglichkeit bestände. Darauf sollten Sie sich nicht einlassen.



Weiterhin sollten Sie genau lesen, ob der Mobilfunkbetreiber sich das Recht vorbehält, den Mobilfunkturm an mehrere Mobilfunkbetreiber vermieten/untervermieten zu dürfen. Oft wird das so geregelt. Dann sollten Sie das Recht haben, an jeder weiteren Vermietung finanziell beteiligt zu werden. Wir empfehlen Ihnen, dass sich die vereinbarte jährliche Miete um 50 % erhöht, wenn ein weiterer Betreiber Mobilfunkantennen an den Mobilfunkturm montieren darf, weitere 50 % bei dem nächsten Untermieter.

 

Zudem sollte eine Sicherheit für den Rückbau der Anlage hinterlegt werden, beispielsweise eine Bürgschaft einer bekanntermaßen kreditwürdigen Bank dafür, dass bei Mietende tatsächlich der Turm wieder abgebaut wird.

 

3. Strahlung:

Schließlich fragen Sie danach, wie gefährlich die Strahlung ist, die von der Station ausgeht. Dies ist wissenschaftlich zwar sehr umstritten, hat den Gesetzgeber aber bislang nicht bewogen, die Grenzwerte für die entsprechende Strahlung zu reduzieren. Sie können davon ausgehen, dass der Mobilfunkbetreiber die gesetzlichen Grenzwerte sicher einhält. Ansonsten bestände Ihrerseits der Anspruch, den Sendebetrieb einzustellen/zu reduzieren.


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