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Leserfrage zur Superabgabe: Falscher Mustereinspruch

Frage: Ich bin Milchviehhalter und erhob beim Hauptzollamt Einspruch gegen die letzte Superabgabe. Zudem schlug ich vor, das Einspruchsverfahren ruhen zu lassen, bis alle Rechtsfragen vom Bundesfinanzhof geklärt sind. Kürzlich gab es hierzu ja einige Musterverfahren vor dem Finanzgericht Hamburg.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Ich bin Milchviehhalter und erhob beim Hauptzollamt Einspruch gegen die letzte Superabgabe. Zudem schlug ich vor, das Einspruchsverfahren ruhen zu lassen, bis alle Rechtsfragen vom Bundesfinanzhof geklärt sind. Kürzlich gab es hierzu ja einige Musterverfahren vor dem Finanzgericht Hamburg, über deren Revision nun der Bundesfinanzhof zu entscheiden hat (siehe auch top agrar 11/2016, S. 24). Zu meiner Überraschung lehnte das Hauptzollamt das Ruhen des Verfahrens ab, weil „diese Problematik inhaltlich bereits mehrfach vom Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht entschieden“ worden sei. Wie kann das sein?


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Antwort:Vermutlich haben Sie für Ihren Einspruch ein Musterschreiben verwendet, in dem ein falsches Aktenzeichen genannt wird. Im Internet kursieren Vorlagen, die die Erhebung der Superabgabe seit 2004 infrage stellen und auf ein älteres, längst erledigtes  Verfahren beim Bundesfinanzhof verweisen – und damit nicht auf die aktuell anhängige Revision zur letzten Superabgabe 2015. Das Hauptzollamt hat daher recht, dass Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht hierzu bereits mehrfach entschieden haben.


Unser Tipp: Antworten Sie, dass Sie den Einspruch nur auf die Rechtswidrigkeit der Erhebung der letzten Superabgabe nach der Aufhebung der Milchquotenregelung 2015 stützen. Beantragen Sie zugleich, das Verfahren ruhen zu lassen, bis der Bundesfinanzhof über die Revisionen gegen die Entscheidungen des Finanzgerichtes Hamburg vom 30.9.2016 in Musterverfahren entscheidet. Nennen Sie eines der

Aktenzeichen des FG Hamburg, z.B. 4 K 22/16.

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