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Lettland darf Handel mit landwirtschaftlichen Flächen weiter beschränken

Lettland darf Ausländern auch künftig hohe Hürden beim Kauf landwirtschaftlicher Flächen in den Weg stellen. Die Europäische Kommission verlängerte eine entsprechende Übergangsregelung, mit der die lettische Landwirtschaft vor einem Ausverkauf geschützt werden soll, um drei Jahre bis zum 30. April 2014.

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Lettland darf Ausländern auch künftig hohe Hürden beim Kauf landwirtschaftlicher Flächen in den Weg stellen. Die Europäische Kommission verlängerte eine entsprechende Übergangsregelung, mit der die lettische Landwirtschaft vor einem Ausverkauf geschützt werden soll, um drei Jahre bis zum 30. April 2014.


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Riga hatte geltend gemacht, dass die Preise für landwirtschaftliche Flächen im Vergleich zum Durchschnittseinkommen noch immer höher seien als in der EU-15. Die lettischen Bürger hätten diesbezüglich eine relativ geringe Kaufkraft. Ferner werde die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte durch unklare Eigentumsrechte, die noch nicht zu Ende gebrachte Bodenreform und einen andauernden Konsolidierungsprozess behindert.


Die Kommission erkannte diese Gründe an, rief Lettland aber gleichzeitig dazu auf, die Agrarreform zu beschleunigen. Die schrittweise Lockerung der Beschränkungen für den Eigentumserwerb durch Ausländer bis 2014 könne dazu beitragen, den Markt für landwirtschaftliche Flächen auf die vollständige Liberalisierung vorzubereiten. Die Behörde gestattete bereits anderen neuen Mitgliedstaaten, darunter Ungarn, die Verlängerung der Übergangsregelung. Für Litauen und die Slowakei sind entsprechende Beschlüsse in der Vorbereitung. (AgE)

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