Das von der Agrarministerkonferenz verabschiedete Liquiditätshilfsprogramm, nach dem Milch- und Fleischerzeuger einen Zuschuss von 10 % des Darlehensbetrages zur Unterstützung eines aufgenommen Darlehens beantragen können, droht schon von vornherein durch nicht einzuhaltende Fristen zu scheitern. Davon ist der Deutsche Bauernbund aus Quedlinburg überzeugt.
Abgesehen davon, dass die allermeisten Betriebe ihre Fremdkapitalmöglichkeiten bereits ausgeschöpft haben, sind mit der Antragstellung bis zum 18.12.2015 die mit den Banken abgestimmten Darlehensverträge vorzulegen. Dabei wird der individuell zu zahlende Zinssatz zum einen durch die wirtschaftlichen Verhältnisse (Bonität) und zum anderen durch die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten des Kreditnehmers bestimmt.
Insbesondere die Bonitätsprüfung muss in der Regel bei Betrieben, die ohnehin schon mit viel Fremdkapital belastet sind, bei den Banken durch die Vorstände erfolgen. Das wird aus Sicht des Bauernbundes kaum in der vorgegeben Frist zu bewältigen sein.
Der Verband fordert daher, dass die Agrarministerkonferenz am 8.12.2015 die Landeslandwirtschaftsminister zu einer Verlängerung der Antragsfrist bewegt.
Auch der Landvolkverband aus Niedersachsen hat das Programm kritisiert:
Hohe Hürden des Liquiditätshilfeprogramms grenzen viele Bauern aus (27.11.2015)