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Lob aus der Landwirtschaft für schärferes Wettbewerbsrecht

Die vom Bundestag beschlossene 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) stößt beim DBV auf Zustimmung. Verbandspräsident Joachim Rukwied sprach nach der Verabschiedung von einem wichtigen Schritt für eine wirksamere Bekämpfung unfairer Geschäftspraktiken in der Lebensmittellieferkette.

Lesezeit: 2 Minuten

Die vom Bundestag beschlossene 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) stößt beim Deutschen Bauernverband (DBV) auf Zustimmung. Verbandspräsident Joachim Rukwied sprach nach der Verabschiedung am vergangenen Donnerstag von einem wichtigen Schritt für eine wirksamere Bekämpfung unfairer Geschäftspraktiken in der Lebensmittellieferkette.


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Zufrieden äußerten sich auch der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, sowie dessen Grünen-Kollege Friedrich Ostendorff. Beide begrüßten zumindest im Grundsatz die Gesetzesänderung. Kritisch zu der Novelle äußerte sich hingegen der Handelsverband Deutschland (HDE).


Mit der Novelle wird die Missbrauchsregelung zum sogenannten Anzapfverbot neu gefasst. Ziel ist es, dessen Anwendbarkeit zu verbessern und bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen. Künftig gilt bereits die Aufforderung zur Vorteilsgewährung ohne sachlich gerechtfertigten Grund als Missbrauch von Marktmacht. Darüber hinaus wird das bislang befristete Verbot eines auch gelegentlichen Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis dauerhaft festgeschrieben. Durch eine Definition des Begriffs „Einstandspreis“ soll die Anwendbarkeit dieser Verbotsregelung erleichtert werden.


Große Unternehmen weiter außen vor


Es sei wichtig, dass ein offensichtliches Missverhältnis zwischen dem geforderten Vorteil und dem angegebenen Grund der Forderung nunmehr bereits als Indiz für das Fehlen der sachlichen Rechtfertigung gewertet werde, erklärte Rukwied zur modifizierten Missbrauchsregelung. Auf diese Weise könnten betroffene Unternehmen leichter die Voraussetzungen prüfen. Gleichzeitig würden den Gerichten rechtssichere Beurteilungsmaßstäbe an die Hand gegeben.


Positiv wertet der Bauernverband auch die dauerhafte Festschreibung des bisher befristeten Verbots eines auch gelegentlichen Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis. Rukwied monierte jedoch, dass diese Verbotsregelung weiterhin ausschließlich dem Schutz von kleinen und mittleren Wettbewerbern im Lebensmitteleinzelhandel diene und deshalb nur für große Unternehmen mit relativer Marktmacht greife. „Im Sinne einer angemessenen und gebotenen Wertschätzung von Lebensmitteln wäre es angebracht gewesen, diese Regelung für alle Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels zu erweitern“, betonte der DBV-Präsident.

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