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Luchs zurück, Behörden zu langsam?!

Der Luchs kehrt nach Deutschland zurück und mit ihm die Konflikte um Übergriffe auf Nutztiere. Für Landwirte, deren Schafe oder Ziegen von einer der Raubkatzen gerissen wurden, gibt es Ausgleichszahlungen. Dies soll die Akzeptanz der drei großen Beutegreifer Luchs, Bär und Wolf sichern, einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf finanzielle Entschädigung gibt es aber nicht.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Luchs kehrt nach Deutschland zurück und mit ihm die Konflikte um Übergriffe auf Nutztiere. Für Landwirte, deren Schafe oder Ziegen von einer der Raubkatzen gerissen wurden, gibt es Ausgleichszahlungen. Dies soll die Akzeptanz der drei großen Beutegreifer Luchs, Bär und Wolf sichern, einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf finanzielle Entschädigung gibt es aber nicht.

 

Bei einem Schaden können sich die Betroffenen an einen Luchsberater oder Luchsbeauftragten wenden. In Bayern gibt es dafür das „Netzwerk Große Beutegreifer“ (NGB), dessen Mitglieder, wenn nötig, eine Untersuchung durch einen Amtstierarzt in der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt veranlassen. Rund um den Harz leiten die Luchsbeauftragten aus Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen jegliche Hinweise an die Nationalparkverwaltung Harz oder die Landesjagverbände weiter. In NRW bildet die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung in Bonn den nächsten Ansprechpartner. Nach sachverständiger Bestätigung, dass es sich um einen Übergriff durch einen Luchs handelt, besteht ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Dafür muss ein Antrag gestellt werden. Die Höhe der Ausgleichszahlung orientiert sich am Marktwert des gerissenen Tieres oder ist nach Nutztierart, Alter und Geschlecht festgesetzt.

 


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Ein mitunter aufwändiger und langatmiger Prozess, wie das Beispiel der Schäferei Humpert aus Löwendorf zeigt. Die Schafhalter haben im vergangenen Jahr zehn Tiere verloren, von denen allerdings nur zwei Muttern und ein Lamm, welches ohne die getötete Mutter eingegangen war, entschädigt wurden. In den anderen Fällen wurde der Luchs z.T. von der zuständigen Luchsberaterin bestätigt, aber es scheiterte dann an der letzten verantwortlichen Prüfstelle. Betriebsleiterin Ortrun Humpert fordert angesichts des entstandenen finanziellen und züchterischen Schadens schnellere und unbürokratischere Entschädigungen.




Die Biologen Sybille Wölfl, Leiterin des Luchsprojektes Bayern, und Magnus Wessel, NABU-Referent für Natur- und Artenschutz halten entgegen, dass es sich um Einzelfälle handle. Der Luchs könne für den einzelnen Betrieb zum Problem werden, sei aber kein generelles Problem für die Landwirtschaft. Schließlich sei die Anzahl der Luchse noch immer sehr gering.


Verbreitungsgebiet des Luchses


Der Harz und Nordostbayern stellen die Kerngebiete des Luchses in Deutschland dar, aber auch im Pfälzerwald, Schwarzwald und den deutsch-tschechischen Grenzwäldern liegen gesicherte Nachweise für das Vorkommen der Raubkatzen vor. Besonders in diesen Gebieten sind Schutzmaßnahmen sinnvoll, sagen Wessel und Wölfl. Der Nutztierhalter könne durch einen Elektrozaun oder Ställe für die Nacht eine gute Barriere schaffen, erklärt auch die LfL (Bayrische Landesanstalt für Landwirtschaft).




 

Der Luchs wurde von der Schutzgemeinschaft Deutsches Wild zum Wildtier des Jahres 2011 erklärt. Seit 30 Jahren streift er wieder durch Deutschland. Luchse sind Einzelgänger, die große und naturnahe sowie wald- und wildreiche Gebiete (von bis zu 400 km²) bevorzugen. Auf der Speisekarte stehen ein bis drei Kilogramm Fleisch pro Tag, allerdings normalerweise von Rehen, Gämsen, Wildschweinen, Füchsen, Hasen oder Mäusen. (Katrin Kühn)


Informationen und Kontaktdaten


Broschüre der LfL: „Rückkehr von Luchs, Wolf

und Bär – Was tun als Nutztierhalter?“

www.lfl.bayern.de/herdenschutz




Luchs & Nutztiere

www.luchs-bayern.de


Wald & Wild; Ansprechpartner

sind auch die Regionalforstämter

www.wald-und-holz.nrw.de

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