Das Schweriner Agrarministerium hat die diesjährige Informationsschrift zu den Cross Compliance-Anforderungen fertiggestellt. Die Broschüre richtet sich sowohl an Direktzahlungsempfänger als auch Begünstigte ausgewählter Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Mecklenburg-Vorpommern.
Sie enthält sowohl eine Beschreibung aller Cross Compliance-relevanten Grundanforderungen an die Betriebsführung als auch der Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand. Die aktuellen Rechtsgrundlagen, zahlreiche praxisrelevante Hinweise und eine Auflistung der jeweils zuständigen Ansprechpartner im Land sind enthalten. Erstmalig für 2017 ist auch eine Eigenkontroll-Checkliste einbezogen.
Mit der vorliegenden Broschüre werden aus dem Vorjahr bekannte Verpflichtungen fortgeschrieben. „Neuerungen ergeben sich bei den Vorschriften zur Tierkennzeichnung. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichts aus dem Jahr 2016 fallen bei Schafen und Ziegen die Regelungen zur Betriebsregistrierung, zur Meldung an die HIT-Datenbank, die Stichtagsmeldungen und das Begleitpapier aus dem Katalog der Cross Compliance-relevanten Prüfkriterien. Darüber hinaus können in begründeten Einzelfällen kleinere Fehler beim Meldeverhalten zur Registrierung der Tiere sanktionsfrei bleiben, soweit keine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier vorhanden ist“, konkretisierte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Änderungen.
Die aktuelle Ausgabe für 2017 finden Sie hier zum Download.