Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

MV informiert mit Cross Compliance-Broschüre über Antragsjahr 2017

Das Schweriner Agrarministerium hat die diesjährige Informa­tionsschrift zu den Cross Compliance-Anforderungen fertiggestellt. Die Broschüre richtet sich sowohl an Direktzahlungsem­pfänger als auch Be­günstigte ausgewählter Maßnahmen im Rahmen von ELER.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Schweriner Agrarministerium hat die diesjährige Informa­tionsschrift zu den Cross Compliance-Anforderungen fertiggestellt. Die Broschüre richtet sich sowohl an Direktzahlungsem­pfänger als auch Be­günstigte ausgewählter Maßnahmen im Rahmen des Euro­päischen Landwirt­schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Mecklenburg-Vorpommern.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Sie enthält sowohl eine Beschreibung aller Cross Compliance-relevanten Grundanforderungen an die Betriebsführung als auch der Standards zur Erhaltung landwirt­schaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand. Die aktuellen Rechtsgrundlagen, zahl­reiche praxisrelevante Hinweise und eine Auflistung der jeweils zu­stän­digen Ansprechpartner im Land sind enthalten. Erstmalig für 2017 ist auch eine Eigenkontroll-Checkliste einbezogen.


Mit der vorliegenden Broschüre werden aus dem Vorjahr bekannte Verpflichtungen fortgeschrieben. „Neuerungen ergeben sich bei den Vorschriften zur Tierkennzeichnung. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichts aus dem Jahr 2016 fallen bei Schafen und Ziegen die Regelungen zur Betriebsregistrierung, zur Meldung an die HIT-Datenbank, die Stichtagsmeldungen und das Begleitpapier aus dem Katalog der Cross Compliance-relevanten Prüfkriterien. Darüber hinaus können in begründeten Einzelfällen kleinere Fehler beim Meldeverhalten zur Registrierung der Tiere sanktionsfrei bleiben, soweit keine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier vorhanden ist“, konkretisierte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Änderungen.


Die aktuelle Ausgabe für 2017 finden Sie hier zum Download.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.