Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Forderung des Berufsverbandes der Schäfer für eine Wiedereinführung der Weidetier- oder Mutterschafprämie, wie sie bis 2004 gezahlt wurde. „Wir haben großes Verständnis für diese Forderung“, so Agrarstaatssekretär Dr. Jürgen Buchwald. „Allerdings wäre zur Änderung der EU-Direktzahlungen unter anderem ein Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene notwendig. Das lässt sich kurzfristig in dieser Förderperiode nicht umsetzen.“
Wie er am Samstag auf der Mitgliederversammlung des Landesschaf- und ziegenzuchtverbandes M-V erklärte, werden im Land derzeit in 300 Betrieben etwa 70.500 Schafe gehalten, davon 46.900 Mutterschafe. Ziel sei es daher, diesen Bestand mindestens zu erhalten, so Dr. Buchwald.
Der Staatsekretär stellte den Schafzüchtern das Modell aus Mecklenburg-Vorpommern „Veränderungen anschieben – Vorschläge für die gemeinsame europäische Agrarpolitik (GAP) nach 2020“ vor, dessen Kernthese die Kopplung der künftigen EU-Agrarförderung an das Erbringen ökologischer Leistungen durch die Landwirte ist.
Das GAP-Modell aus MV schlägt unter anderem für jedes EU-Mitgliedsland ein Budget für eine Tierprämie auf der Grundlage des jeweiligen Tierbestandes vor. Aus diesem Budget könnten die Mitgliedsstaaten den Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen eine nach Tierbestand je Hektar zu berechnende Tierprämie auszahlen. Als Bezugsgröße dient die „raufutterverzehrende Großvieheinheit“ (RGV), die die Haltung von Rindern, Schafen und Ziegen vergleichbar macht. Die vorgeschlagene Tierprämie für jeden Betrieb liegt bei 70 Euro für maximal zwei RGV je Hektar.
Umsetzbar in der Förderperiode nach 2020 sollen dagegen bereits die Vorschläge aus dem MV-Modell zur GAP sein, die die Honorierung der Raufutterfresserhaltung vorsehen. „Bereits jetzt stehen die Fördermöglichkeiten der Agrarumweltmaßnahmen und des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) auch allen Schaf- und Ziegenhaltern offen“, sagte der Staatssekretär.