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MV verlängert Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen bis 2022

Agrarminister Dr. Till Backhaus teilte am Dienstag mit, dass die bis Ende 2021 laufenden Förderungen aller mit den Antragstellern vereinbarten AUK-Maßnahmen um ein weiteres Jahr verlängert werden und erst Ende 2022 auslaufen.

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Auf rund 320.000 ha landwirtschaftlicher Fläche – einem Drittel der gesamten Ackerfläche in Mecklenburg-Vorpommern – setzen die Landwirte Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen um; finanziert aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds ELER.


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Agrarminister Dr. Till Backhaus teilte nun am Dienstag mit, dass die bis Ende 2021 laufenden Förderungen aller mit den Antragstellern vereinbarten AUK-Maßnahmen um ein weiteres Jahr verlängert werden und erst Ende 2022 auslaufen.


Derzeit sind bereits 88 % der aus dem ELER verfügbaren 154,5 Millionen Euro ausgeschöpft bzw. über bestehende Verpflichtungen bis zum Ende der Planungsperiode gebunden. Mit der Verlängerung aller Maßnahmen bis 2022 werden weitere ca. 16,5 Millionen Euro benötigt. „Damit sind insgesamt etwa 98 % der gesamten Fördermittel gebunden“, erklärte Till Backhaus.


Neue Anträge sowie Erweiterungs- und Ersetzungsanträge sind aus diesem Grund ausschließlich noch möglich für die Förderung von Blühstreifen und Blühflächen, außerdem für das emissionsarme Ausbringen von Wirtschaftsdüngern sowie für den ökologischen Landbau. Zudem sind Erweiterungsanträge für bereits bestehende Verpflichtungen im ursprünglich vereinbarten Verpflichtungszeitraum zugelassen.


Die Förderung des ökologischen Landbaus und ebenso der Blühstreifenprogramme sieht der Minister „als wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und biologischen Vielfalt im Lande“. Die Förderung der emissionsarmen Ausbringung von Wirtschaftsdünger war erst ab 2017 möglich; die fortgesetzte Förderung dieser Maßnahme solle weiteren Landwirten eine Beteiligung ab 2018 ermöglichen.


„Die bereits eingegangenen fünfjährigen Zahlungsverpflichtungen für alle AUKM werden weiterhin jährlich erfüllt“, versicherte Backhaus. Anträge für Flächenerweiterungen bereits geförderter Betriebe sind noch bis Ende Oktober 2017 möglich.

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