Spanien schöpft bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik den erlaubten Rahmen für gekoppelte Zahlungen fast vollständig aus. Wie der Ministerrat in Madrid entschieden hat, werden von den insgesamt 35,701 Mrd Euro, die dem Land von 2014 bis 2020 für Direktzahlungen zur Verfügung stehen, gut 12 % in Form von gekoppelten Hilfen die Betriebe erreichen.
Unterstützt werden soll insbesondere die Haltung von Mutter- und Milchkühen sowie Schafen. Daneben werden dem Beschluss zufolge auch einzelne pflanzenbauliche Bereiche, darunter die Produktion von Eiweißfutterpflanzen, Zuckerrüben, Reis und Tomaten, gekoppelte Hilfen erhalten.
Für entkoppelte Direktzahlungen ist etwas mehr als die Hälfte des insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets vorgesehen. Zur Ermittlung des Zahlungsumfangs pro Hektar wird Spanien in zusammen 50 Regionen mit jeweils einheitlichem Ertragsniveau eingeteilt. Innerhalb jeder einzelnen Region soll die Höhe der Direktzahlungen, die 2015 auf Basis der 2014 bereitgestellten, zum Teil gekoppelten Unterstützung berechnet wird und daher je nach Hof unterschiedlich ausfällt, in den nächsten Jahren angenähert werden. Regional einheitliche Prämien wird es vorerst aber nicht geben.
Der Ministerrat einigte sich ferner darauf, eine Kappung der Direktzahlungen einzuführen. Übertreffen diese 150 000 Euro im Jahr, wird die über diesen Betrag hinausgehende Summe um 5 % gekürzt. Außerdem wendet Spanien die Kleinlandwirteregelung an, wonach zwar die Direktzahlungen pro Betrieb auf 1 250 Euro begrenzt werden, die Teilnehmer an der Regelung aber von den Cross-Compliance- und Greening-Auflagen befreit sind.