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Martin Empl einstimmig zum Arbeitgeberpräsidenten wiedergewählt

Die Mitgliederversammlung des Gesamtverbandes der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände hat am 14. September 2016 in Oberkirch in Baden-Württemberg Martin Empl einstimmig zum Präsidenten gewählt.

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Die Mitgliederversammlung des Gesamtverbandes der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände hat am 14. September 2016 in Oberkirch in Baden-Württemberg Martin Empl einstimmig zum Präsidenten gewählt.


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Empl, der seit 2010 Präsident des Gesamtverbandes ist, wird auch in den kommenden drei Jahren den Gesamtverband weiter als Vorsitzender führen. Dr. Volker Wolfram aus Hessen wurde als Stellvertreter von Martin Empl einstimmig wiedergewählt. Graf von Brockdorff aus Schleswig-Holstein wurde einstimmig bestätigt. Uwe Kühne aus Thüringen wurde erstmals als Vizepräsident gewählt. Er ersetzt den aus Altersgründen ausgeschiedenen Albert Seifert.

 

Martin Empl dankte der Mitgliederversammlung für das eindeutige Votum. In den letzten drei Jahren sei es gelungen, den Gesamtverband weiter zu entwickeln und zu stärken. Dem Gesamtverband gehören vor allem die regionalen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände an. Wichtigste Aufgabe des Gesamtverbandes ist nach wie vor die Förderung der gemeinschaftlichen tarif-, arbeits- und sozialpolitischen Belange der Mitglieder.


In den nächsten Monaten stehen die Sozialwahlen bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an. Die land- und forstwirtschaftlichen sowie die gärtnerischen Arbeitgeberverbände und der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau werden gemeinsam und geschlossen bei den Sozialwahlen antreten, mit dem Ziel, die SVLFG als solidarisches, berufsständisches Versicherungssystem zu stärken und zu erhalten.


Mit der Schaffung der SVLFG zum 1. Januar 2013 sei es gelungen, ein bundesweit starkes Sozialversicherungssystem zu installieren, welches nunmehr nicht durch die Verfolgung von Einzelinteressen in seiner Substanz gefährdet werden darf, betonte Empl. Entscheidend sei eine berufsständische Selbstverwaltung, die nicht temporären politischen und verbandlichen Interessen folgt, sondern als langfristiges Ziel das Wohlergehen und die Zufriedenheit ihrer Versicherten im Auge hat. Dies ist Voraussetzung für den Bestand der SVLFG.

 

"Die Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die Erfordernisse einer sich weiterentwickelnden Arbeitswelt ist überfällig", so Empl. Die gesetzliche Begrenzung der Arbeitszeit auf höchstens 10 Stunden am Tag werde den Interessen sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern in der Landwirtschaft nicht gerecht. Da mit dem Tarifpartner keine Erhöhung der täglichen Arbeitszeit über 10 Stunden hinaus zu vereinbaren ist, müsse der Gesetzgeber endlich handeln.

 

Eine Daueraufgabe ist für den Gesamtverband nach wie vor, auf die Herausforderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren, um weiterhin motivierte und gut ausgebildete Facharbeitskräfte zu bekommen. Mit überdurchschnittlichen Erhöhungen von Ausbildungsvergütungen in den letzten Jahren hat der Berufsstand Zeichen für den Berufsnachwuchs gesetzt.

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