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Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Reduktion von Schwarzwild

Schwarzwild hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten bayernweit massiv vermehrt und flächig ausgebreitet. Um die Jäger künftig noch besser zu unterstützen, hat das Agrarministerium über die Schalenwildrichtlinie hinaus folgendes Maßnahmenpaket bekannt gegeben...

Lesezeit: 3 Minuten

Schwarzwild hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten bayernweit massiv vermehrt und flächig ausgebreitet. Seine Lebensbedingungen haben sich europaweit erheblich verbessert. Die Gründe dafür sind komplex: Maßgebend sind insbesondere die Folgen des Klimawandels und zusätzliche Nahrungsressourcen. Darauf reagieren die Wildschweine mit hohen Wachstumsraten. Das bayerische Agrarministerium geht daher davon aus, dass diese Rahmenbedingungen bestehen bleiben oder sich sogar noch weiter verbessern.

 

Die wachsenden Schwarzwildbestände verursachen aber nun zunehmend Schäden in der Landwirtschaft. Auch die Verkehrsunfälle steigen und das Risiko eines Schweinpestausbruchs nimmt zu. Zudem dringen Wildschweine mittlerweile sogar in den städtischen Bereich vor.

 

Die Herausforderung, die Schwarzwildbestände nachhaltig zu reduzieren, kann daher nach Ansicht des Ministeriums nur durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten gemeistert werden. Bei der Schwarzwildbejagung gibt es kein alleiniges Patentrezept, vielmehr gilt es, aus einem umfassenden Maßnahmenpaket regionalspezifische Lösungen zu erarbeiten und gemeinsam umzusetzen.

 

Um die Jäger künftig noch besser zu unterstützen, wird über die Schalenwildrichtlinie hinaus folgendes Maßnahmenpaket bekannt gegeben:

 

1. Am besten kann das Ziel, überhöhte Schwarzwildbestände zu reduzieren, dadurch erreicht werden, dass alle Betroffenen zusammenwirken, insbesondere durch Bildung von Schwarzwild-Arbeitskreisen zur Entwicklung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Bejagungskonzepts. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF), der Bayerische Jagdverband (BJV) und der Bayerische Bauernverband (BBV) werben daher verstärkt für die Etablierung regionaler Arbeitskreise unter Einbeziehung aller Betroffenen. Dazu wird das StMELF allen Beteiligten im Wildtierportal auch eine moderne web-basierte Daten- und Kommunikationsplattform kostenfrei zur Verfügung stellen.



 

2. Alle Anstrengungen werden unternommen, um revierübergreifende Bewegungsjagden weiter zu forcieren. Der BJV und der BBV sollen dafür intensiv bei ihren Mitgliedern werben. Der BJV soll bedarfsgerecht die Fortbildung der Jäger intensivieren, der BBV soll die Jagdgenossenschaften zur praktischen Unterstützung aufrufen (Transport, Baumaterial, Absperrungen etc.). Um diese Jagdart möglichst effizient zu gestalten, wird empfohlen, dass benachbarte Revierinhaber Vereinbarungen dahingehend treffen, dass überjagende Hunde geduldet werden. Das StMELF stellt umfassende Informations- und Fortbildungsunterlagen im Wildtierportal zu Verfügung. Die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) bringen sich aktiv beim Wissenstransfer ein und stellen auf Wunsch ihre Erfahrungen anhand von Praxisbeispielen vor. Die Errichtung ausreichender Schwarzwildübungsgatter wird weiter gefördert.

 

3. Die Beteiligten rufen zum ordnungsgemäßen und achtsamen Umgang sowie zu konsequenter Einhaltung der Vorgaben bei der Kirrung auf. Die Revierinhaber sind gefordert, eigenständige Kirrkonzepte zu erarbeiten bzw. sich aktiv an revierübergreifenden Kirrkonzepten zu beteiligen. Die BaySF optimieren die Kirrpraxis in der Regiejagd und entwickeln betriebsbezogene Kirrkonzepte. Im Wildtierportal stellt das StMELF umfassende Informationen zur ordnungsgemäßen Kirrung zur Verfügung.

 

4. Entsprechend dem Beschluss des Bayer. Landtags zur Verwendung von Nachtzieltechnik in besonderen Problemregionen (DRS. 17/5539) hat das StMELF die jagdrechtlichen Voraussetzungen im Rahmen von Präzedenzfällen geschaffen und dem Bundeskriminalamt zur notwendigen Erteilung der waffenrechtlichen Genehmigung vorgelegt.

 

5. Alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten im Rahmen der Schwarzwildbejagung

müssen ausgeschöpft werden können. Dazu zählen auf Wunsch der Betroffenen vor Ort eine Jagdzeitverlängerung sowie die Installation von Fangeinrichtungen. Die Landkreise werden aufgefordert, die Festlegung der Trichinenprobegebühren am untersten Rahmen auszurichten. Gleiches gilt für die Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen bei Bewegungsjagden.

 

6. Bejagungsschneisen werden als weiteres Modul zur Intensivierung der Schwarzwildbejagung von BJV und BBV beworben. Das StMELF wird im Wildtierportal umfassende Informationen zu Bejagungsschneisen bereitstellen und besonders gelungene Anlagen vorstellen. Die Anlage von niedrigwachsenden Blühflächen entlang von Waldrändern im Kulturlandschaftsprogramm des StMELF (KULAP) kann auch zur Schwarzwildjagd genutzt werden.

 

7. Die Betroffenen vor Ort gestalten ihre Jagdpachtverträge eigenverantwortlich.

 

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