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Mautbefreiung für Traktoren und Landmaschinen gilt ab dem 1.7.2018

Landmaschinen und Traktoren sind ab dem 1.7.2018 unabhängig von ihrer Höchstgeschwindigkeit bei der Beförderungen von land- und forstwirtschaftlichen Gütern von der Maut auf Bundesstraßen befreit. Die vom Bundesverkehrsministerium erarbeitet Kulanzregel gilt ab sofort. Langfristig braucht es aber noch ein Gesetz dafür.

Lesezeit: 3 Minuten

Landmaschinen und Traktoren sind ab dem 1.7.2018 unabhängig von ihrer Höchstgeschwindigkeit bei der Beförderungen von land- und forstwirtschaftlichen Gütern von der Mautpflicht auf Bundesstraßen befreit. Die vom Bundesverkehrsministerium erarbeitet Kulanzregel gilt ab sofort. Langfristig braucht es aber noch ein Gesetz dafür.

 

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat in dieser Woche auf Kulanzbasis eine erweiterte Mautbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge geschaffen. Danach sollen die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben üblichen Beförderungen von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder Erzeugnissen künftig mautfrei sein. „Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des eingesetzten Fahrzeuges spielt hierbei keine Rolle“, bestätigt das BMVI am Freitag gegenüber top agrar. Diese erweiterte Freistellung auf Kulanzbasis kommt sofort ab dem 01.07.2018 zur Anwendung, so das BMVI weiter. Das für die Kontrollen zuständige Bundesamt für Güterverkehr sowie der Deutsche Bauernverband seien darüber bereits informiert, teilt das BMVI auf Anfrage weiter mit.

 

Über die ab sofort geltende Kulanzregel für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit mehr als 40 km/h hatte der Deutsche Bauernverband (DBV) bereits Mitte der Woche informiert. Sie ist nötig, weil bisher nur gesetzlich festgeschrieben ist, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h von der Lkw-Maut ausgenommen sind. Die Erweiterung der Mautbefreiung unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit auch per Gesetz befindet sich derzeit noch im Parlamentarischen Verfahren im Bundestag und soll zum 01.01.2019 in Kraft treten.

 

„Es wäre unverhältnismäßig und bürokratisch, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h für ein halbes Jahr bis zum Inkrafttreten des Gesetzes mit Fahrzeuggeräten zur Mauterfassung (OBU) auszurüsten“, begründet das BMVI seine nun eingesetzte Kulanzregel. Dies hätte nur zu erheblichen Arbeitsaufwand und Kosten geführt, so das BMVI weiter.

 

Ab 1. Juli 2018 wird die Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen erhoben. Dann werden alle rund 52.000 Kilometer Bundesfernstraßen für Lkw ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig. Zeitgleich gilt nun, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr von der Lkw-Maut befreit sind. Das gilt laut BMVI sowohl für Fahrten mit Beladung als auch für Leerfahrten. Die Regelung umfasst sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen.

 

Der Vorsitzende des Agrarausschusses im Bundestag, Alois Gerig (CDU), dankte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) für die sofortige Kulanzregel. „Wir freuen uns, dass Bundesminister Scheuer unseren Argumenten gefolgt ist und einem unbürokratischen Weg zugestimmt hat“, sagte er. Auch der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Albert Stegemann äußerte sich erleichtert. „Dank der gemeinsamen Bemühungen der Länder und unserer Fraktion ist eine unbürokratische Lösung in der Mautdebatte in Sicht. Wir begrüßen daher die Initiative im Bundesrat zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, um land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von der Maut zu befreien“, sagte er. Die Land- und Forstwirtschaft mit der Maut zu belasten wäre unverhältnismäßig, da ihre Fahrzeuge und Maschinen zur Feld- und Waldarbeit eingesetzt werden und nur gelegentlich auf Bundesstraßen unterwegs sind, begründete Stegemann seine Haltung.

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