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Mehr Tierwohl: BW startet Beratung für Legehennenhalter

Ab Anfang 2017 sollen keine schnabelkupierten Legehennen mehr eingestallt werden. Hierzu bedarf es aber Änderungen bei der Haltung der Tiere, informiert das Landwirtschaftsministerium von Baden-Württemberg. So soll den Tieren beispielsweise verstärkt Beschäftigungsmaterial angeboten werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab Anfang 2017 sollen keine schnabelkupierten Legehennen mehr eingestallt werden. Hierzu bedarf es aber Änderungen bei der Haltung der Tiere, informiert das Landwirtschaftsministerium von Baden-Württemberg. So soll den Tieren beispielsweise verstärkt Beschäftigungsmaterial angeboten werden.


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Auch soll das Platzangebot künftig größer und strukturreicher gestaltet sein. Das Land startet hierzu das Beratungsprojekt ‚Haltung von unkupierten Legehennen‘. Gefördert wird das Projekt mit insgesamt 320.000 Euro. Der Geflügelwirtschaftsverband Baden-Württemberg beteiligt sich daran mit 15.000 Euro. Der Rest stammt aus Landesmitteln.



Das Land setze auf leistungsfähige Betriebe, die auch in Zukunft die Wünsche der Märkte erfüllen können. Leitbild sei dabei der familiengeführte, bäuerliche Erzeuger. Wirtschaftlich erfolgreich könnten die Legehennenhalter allerdings nur arbeiten, wenn die Konsumenten deren Leistungen zugunsten des Tierwohls auch honorierten und entsprechende Produkte nachfragten. Ein etwas höherer Preis hierfür sei mehr als gerechtfertigt.

Geflügelberatungsprojekt


„Federpicken und Kannibalismus bei Legehennen können vielfältige Ursachen haben, und das Führen von unkupierten Hennen stellt hohe Anforderungen an die Haltungsumwelt und die Tierbetreuung“, erklärte Grit Puchan. Gemeinsam mit dem Geflügelwirtschaftsverband Baden-Württemberg setze das Land vor allem auf vorbeugende Beratung der Legehennenhalter. Aber auch bei konkreten Problemfällen biete man Unterstützung an. „Unsere Beratung bietet jedem Betrieb konkrete und individuelle Handlungsempfehlungen“, sagte die Ministerialdirektorin. Auch seien die Angebote für die Betriebe kostenlos. Erste Anlaufstelle für eine Inanspruchnahme der Beratung sei die AgriBW beziehungsweise die Landsiedlung Baden-Württemberg.

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