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Meyer spürt Rückenwind vom BGH für sein Bodengesetz

Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer sieht sich in seiner Bodenmarktpolitik vom Bundesgerichtshof (BGH) unterstützt. Dieser hatte in einem konkreten Fall bestätigt, dass es rechtens ist, wenn einem Nichtlandwirt die Genehmigung für einen Flächenkaufvertrag verwehrt wird.

Lesezeit: 2 Minuten

Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer sieht sich in seiner Bodenmarktpolitik vom Bundesgerichtshof (BGH) unterstützt. Dieser hatte in einem konkreten Fall bestätigt, dass es rechtens ist, wenn einem Nichtlandwirt die Genehmigung für einen Flächenkaufvertrag verwehrt wird.


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Meyer wertet die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) für Vorkaufsrechte von Landwirten gegenüber Nichtlandwirten als Bestätigung seiner Bodenpolitik. „Deutschlands oberstes Gericht in der Zivil- und Strafrechtspflege stärkt die Position der Landwirte auf dem Bodenmarkt“ sagte Meyer. Die BGH-Entscheidung sei für ihn eine Ermutigung, das von der rot-grünen niedersächsischen Landesregierung in den Landtag eingebrachte reformierte Grundstücksverkehrsgesetz weiter zu verfolgen.


Das sogenannte Niedersächsische Agrarstruktursicherungsgesetz strebe genau das an, was der BGH verkündet habe, so Meyer. Ziel seines Gesetzes sei es, „die Landwirte im Wettstreit mit Großinvestoren um Bodenflächen zu schützen“. Seit einem Jahr liegen laut Meyer den kommunalen Grundstücksverkehrsausschüssen in Niedersachsen per Erlass klare Regeln vor, wie sie sich bei mehreren landwirtschaftlichen Bewerbern entscheiden müssten. „Nach einem festen Kriterienkatalog werden insbesondere Junglandwirte, Betriebe mit Umweltauflagen, Pächter und ökologisch wirtschaftende Betriebe gestärkt“, so Meyer. Ebenso sollten zunächst kleine und mittlere Betriebe beim Flächenerwerb zum Zuge kommen sowie solche mit einer flächengebundenen kleineren Tierhaltung. Aus seiner Sicht bestehen damit nun landesweit einheitliche Kriterien beim Vorkaufsrecht.


Der BGH hatte Anfang Juli die Ausübung des Vorkaufsrechts durch das zuständige Siedlungsunternehmen gegen einen Nichtlandwirt bestätigt. Ein Bankvorstand hatte land- und forstwirtschaftliche Flächen erworben und im Beschwerdeverfahren gegen die Nichtgenehmigung des Kaufvertrages angekündigt, nach seiner derzeitigen Berufstätigkeit selbst Landwirtschaft auf den betreffenden Flächen ausüben zu wollen. Während das Oberlandesgericht Celle dieser Argumentation gefolgt war, hatten die Richter des BGH in Karlsruhe die Einschätzung des Amtsgerichts Hameln geteilt, dass der Kaufvertrag nicht genehmigungsfähig sei. Damit gab der BGH der Revision der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) statt, deren Aufsichtsratsvorsitzender Agrarminister Meyer ist.

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