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Milchtankstellen: Bundesrat entscheidet über Ausnahme vom Mess- und Eichrecht

Die direkte Vermarktung von Milch über Automaten ist für Kirsten Tackmann von den Linken ein gelungenes Beispiel für die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe. So ein Milchautomat im Dorf garantiere den Landwirtschaftsbetrieben einen fairen Preis für ihre Arbeit und eröffne den Verbrauchern eine Konsumalternative.

Lesezeit: 2 Minuten

Die direkte Vermarktung von Milch über Automaten ist für Kirsten Tackmann von den Linken ein gelungenes Beispiel für die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe. So ein Milchautomat im Dorf garantiere den Landwirtschaftsbetrieben einen fairen Preis für ihre Arbeit und eröffne den Verbrauchern eine Konsumalternative.


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Ärgerlich sind für die Politikerin nur die hohen Hürden durch das Mess- und Eichrecht. Sie fordert den Bundesrat auf, politische Spielräume zu nutzen, wenn die Landwirtschaft sozial und ökologisch umgebaut werden soll. Milchtankstellen sollten daher von der EU-Messgeräterichtlinie ausgenommen werden. „Die Länderkammer muss sich dafür einsetzen, dass der Harmonisierungsprozess auf EU-Ebene unterstützt, aber zugleich dessen neoliberale Agenda im Sinne einer regionalen Landwirtschaft aufgeweicht wird“, so Tackmann.


Milchtankstellen sind seit 2007 Teil der EU-Messgeräterichtlinie. Wie Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, erklärte, war ja geplant, Milchautomaten bei der direkten Abgabe durch den Erzeuger befristet bis zum 31. Dezember 2022 aus dem Anwendungsbereich des Mess- und Eichrechts auszunehmen, sofern sie vor dem 31. Dezember 2017 rechtmäßig in Betrieb genommen wurden.


Das würde der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz auch so mittragen. Am 19. Juni gab es von dort das OK. Nur der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates habe am 22. Juni 2017 den Vorschlag abgelehnt, weil so keinerlei Überprüfung mehr stattfände. Am 7. Juli wird der Bundesrat nun über die Mess- und Eichverordnung und die entsprechenden Empfehlungen der Ausschüsse beraten.


Falls der Antrag auch dort abgelehnt wird, erwägt Baake, gegebenenfalls über mögliche Maßnahmen zur Unterstützung von Milchtankstellen zur besseren Verankerung von Landwirtschaftsbetrieben in der regionalen Versorgungskette zu beraten.

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