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Mitgliedstaaten mit Details zur EU-Agrarreform noch immer nicht zufrieden

Die EU-Mitgliedstaaten haben die Europäische Kommission einmal mehr ermahnt, die Detailregelungen zur Ausgestaltung der EU-Agrarreform, die sogenannten delegierten Rechtsakte, praxisgerecht zu gestalten. EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos konnte bisher Bedenken nicht zerstreuen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Mitgliedstaaten haben die Europäische Kommission einmal mehr ermahnt, die Detailregelungen zur Ausgestaltung der EU-Agrarreform, die sogenannten delegierten Rechtsakte, praxisgerecht zu gestalten.


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EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos konnte bisher Bedenken nicht zerstreuen, er versuche die Regelungen über die Hintertür näher an seine ursprünglichen Reformvorschläge heranzuführen. Beim Agrarrat vergangene Woche werteten die europäischen Landwirtschaftsminister unter anderem die geplanten Strafen bei geringfügigen Verstößen gegen das Greening als überzogen; hier soll mehr Flexibilität her.


Ferner riefen sie die Kommission auf sicherzustellen, dass Betriebe mit Landtourismusangeboten ihren Anspruch auf Direktzahlungen im Rahmen der Diskussion um den „aktiven Landwirt“ nicht extra nachweisen müssen. Außerdem drängt der Rat auf eine Lösung, wie sichergestellt werden kann, dass auch jene Junglandwirte, die den elterlichen Hof schrittweise übernehmen, von einer Sonderförderung profitieren. Die Entwürfe der Kommission gelten auch im Europaparlament als nicht unproblematisch.


Delegierte Rechtsakte sind seit dem Inkrafttreten des Lissabonvertrages eine von zwei möglichen Formen für Detailregelungen, die den ursprünglichen, von Rat und Europaparlament beschlossenen Rechtsakt, beispielsweise die Direktzahlungsverordnung, um technische Feinheiten ergänzen. Die Idee ist, dass sich Rat und Parlament auf die großen Linien beschränken, während die Kommissionsbeamten ins technische Klein-Klein gehen.


Falls Rat oder Hohes Haus mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, haben sie zwei oder vier Monate Zeit, ein Veto einzulegen. Die delegierten Rechtsakte zur Agrarreform dürfte die Kommission in der ersten Märzhälfte präsentieren - gerade noch rechtzeitig vor der Europawahl. Im Unterschied dazu gibt es die sogenannten Durchführungsrechtsakte, mit denen die Kommission sicherstellt, dass die Vorschriften in den Mitgliedstaaten einheitlich umgesetzt werden. Hier gibt es keine Prüffrist und das Parlament ist gar nicht beteiligt. Die Kommission stimmt sich vielmehr mit Vertretern der nationalen Ministerien im Vorfeld ab.


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