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Moderate Erhöhung des Erwerbsanspruchs für Alteigentümer möglich

Die seit Monaten andauernden koalitionsinternen Verhandlungen über den Entwurf zum Flächenerwerbsänderungsgesetz gehen offenbar in ihre entscheidende Phase. Die Arbeitsgruppe Aufbau Ost der SPD-Bundestagsfraktion verständigte sich in der vergangenen Woche darauf, einen Kompromissvorschlag des Bundesfinanzministeriums mitzutragen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die seit Monaten andauernden koalitionsinternen Verhandlungen über den Entwurf zum Flächenerwerbsänderungsgesetz gehen offenbar in ihre entscheidende Phase. Die Arbeitsgruppe Aufbau Ost der SPD-Bundestagsfraktion verständigte sich in der vergangenen Woche darauf, einen Kompromissvorschlag des Bundesfinanzministeriums mitzutragen. Danach sollen die Alteigentümer die Zinsen, die sie auf ihre Ausgleichsleistungen erhalten, zusätzlich zur Ausgleichsleistung für den begünstigten Erwerb weiterer Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) einsetzen dürfen. Unter dem Strich bedeutet dies eine moderate Erhöhung des Erwerbsumfangs für die Alteigentümer. "Das ist unser letztes Angebot", sagte der zuständige Berichtererstatter der Sozialdemokraten, Ernst Bahr, vergangene Woche in Berlin. Weitergehende Zugeständnisse schloss der SPD-Politiker kategorisch aus. Nunmehr liege es an der Union, "darauf einzugehen oder das Gesetz scheitern zu lassen". Bahr machte deutlich, dass seine Fraktion notfalls auch ohne die geplanten Neuregelungen leben könne. Dies würde allerdings bedeuten, dass die Auflagen, die bislang die Käufer von begünstigten Flächen erfüllen müssen, unverändert bestehen bleiben. Bekanntlich sieht der Gesetzentwurf eine Reihe von Lockerungen vor. So sollen sämtliche Bindungsfristen für die Erwerber von 20 auf 15 Jahre verkürzt werden. Gestrichen werden soll die 20-jährige Verpflichtung zur Einhaltung des Betriebskonzepts. Wegfallen soll auch der sogenannte Familienzusatz, wonach bei verheirateten Erwerbern dessen Familie ihren Hauptwohnsitz in der Nähe des Kaufobjekts haben muss, um die geforderte Ortsansässigkeit zu erfüllen.

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