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RBB-Meldung zur Größe von Öko-Hühnerställen sorgt für Verwirrung

Für Verwirrung in der Ökobranche haben Medienberichte gesorgt, nach denen die EU-Bioverordnung maximal 3.000 Legehennen pro Stall erlaube. Der RBB hatte dazu veröffentlicht, dass nach seinen Recherchen 90 % aller Bioeier in Brandenburg aus Großbetrieben mit mehr als 30.000 Hühnern kommen, die nur eine kennzahl haben.

Lesezeit: 3 Minuten

Für Verwirrung in der Ökobranche haben Medienberichte gesorgt, nach denen die EU-Bioverordnung maximal 3.000 Legehennen pro Stall erlaube. Radio Berlin Brandenburg hatte dazu veröffentlicht, dass nach seinen Recherchen 90 % aller Bioeier in Brandenburg aus Großbetrieben mit mehr als 30.000 Hühnern kommen, die nur eine Kennzahl für den gesamten Betrieb führten. Möglich mache das eine lasche Auslegung der Verordnung in Deutschland. Der Sender zitiert nicht namentlich erwähnte Kritiker, die von einem „umfassendsten Verbrauchertäuschungsskandal in der Geschichte des EU-Öko-Landbaus“ sprechen.


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Wie der Tagesspiegel dazu schreibt, würden die Vorgaben dadurch ausgehebelt, dass in Deutschland Herden aus jeweils 3.000 Tieren durch Trennwände separiert in einem Gebäude untergebracht werden können. Nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz dürfe pro Stall aber nur eine Kennnummer zur Kennzeichnung der Eier verwendet werden. Für den Lidl-Lieferanten „Betriebsgemeinschaft Gbr Kraatz“ beispielsweise mit 39.000 Biohennen-Plätzen müsste es also 13 Stallkennnummern geben, doch es existiert nur eine einzige, so die Zeitung und merkt an, dass diese Praxis bald ein Ende haben könnte. Denn Mitte März habe die EU-Kommission klargestellt, dass ein Stallgebäude auf 3.000 Hennen beschränkt sein muss, um der EU-Ökoverordnung zu entsprechen.


BÖLW: Aussagen falsch


Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) widersprach dem Bericht des RBB. Wie eine Sprecherin gegenüber top agrar klarstellte, dürften sehr wohl mehr als 3.000 Tiere auf eine Kennzahl laufen, da in der deutschen Verordnung gar nicht geregelt sei, was ein Stall ist.

 

Falsch sei ebenso die Behauptung, dass die EU-Kommission im März die Marke von 3.000 Tieren pro Ökostall als Obergrenze festgelegt habe. "Das Comittee of Organic Production der EU-Kommission hatte lediglich eine unverbindliche Rechtsmeinung kund getan, wie das Gesetz, welches beschreibt, wie viele Hühner in einem Stall gehalten werden dürfen bzw. was die Begriffe ‚Stall‘, ‚Gebäude‘ und ‚Betrieb‘ bedeuten, ihrer Meinung nach ausgelegt werden kann. In ihrer Rechtsmeinung gehe die EU-Kommission nicht auf die Frage ein, was eine Produktionseinheit (PE) bei Legehennen ist. Daher wäre zu klären, ob mehrere Ställe in einer PE zusammen gefasst sein können", stellt der BÖLW klar.


Denn wenn die Position der KOM so zu deuten ist, dass tatsächlich max. 3.000 Tiere unter einem Dach untergebracht sein können, widerspreche sich die EU-Kommission gewissermaßen selbst. Das neue Bio-Recht, was ab 2021 gelten soll, kläre eindeutig, dass es beliebig viele Herden in einem Gebäude geben darf, stellt der Verband weiter klar.


Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft hält es aber für bedauerlich und auch unverständlich, warum sich die EU-Kommission jetzt mit diesen Auslegungsfragen beschäftigt, da sich die Aussage auf die aktuell gültige Verordnung bezieht, die nun bald vom revidierten EU-Bio-Recht abgelöst wird.


Die Verbände der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft hätten sich im Rahmen der Revision der Öko-Verordnung dafür der Stallgrößen über eine Begrenzung der Auslaufdistanz eingesetzt. Die Auslaufdistanz sollte von 350 auf 150 m begrenzt werden, was automatisch zu kleineren Gebäuden führt (max. 4 x 3.000 Tiere). Es habe sich gezeigt, dass die langen Ausläufe im hinteren Bereich kaum genutzt werden, daher setzte sich die Branche für die Verkürzung ein, so die BÖLW-Pressesprecherin.

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