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EU-Ammoniakpläne: Müssen Ställe künftig abgedichtet werden?

Der Umweltausschuss im EU-Parlament spricht sich dafür aus, bis 2025 extrem strenge Auflagen zur Verringerung der Ammoniakemissionen einzuführen. Er geht dabei deutlich über die Vorgaben der Kommission hinaus.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Umweltausschuss im EU-Parlament spricht sich dafür aus, bis 2025 extrem strenge Auflagen zur Verringerung der Ammoniakemissionen einzuführen. Er geht dabei deutlich über die Vorgaben der Kommission hinaus.

Eine Koalition aus Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken verankerte vergangene Woche die Forderung, den hauptsächlich von der Landwirtschaft verursachten Ammoniakausstoß EU-weit bis 2025 insgesamt um 29 % und bis 2030 um 30 % zu verringern, jeweils im Vergleich zu 2005.


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Hintergrund ist die Überarbeitung der EU-Richtlinie über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie). Deutschland werden dabei die mit Abstand größten Anstrengungen abverlangt: Der hiesige Ammoniakausstoß soll bereits bis 2025 um 46 % sinken, bis 2030 um 47 %. Die Kommission hatte ursprünglich eine Verminderung um 39 % bis 2030 vorgeschlagen.

Der Landwirtschaftsausschuss des Parlaments hatte sich im Vorfeld für weniger strikte Auflagen ausgesprochen und insbesondere die Aufnahme von Methan in die NEC-Richtlinie abgelehnt. Der agrarpolitische Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA, Martin Häulsing, begrüßte dagegen das Ergebnis. „Es gibt Alternativen zur vorherrschenden industriellen Landwirtschaft, die Luft und Klima verpestet“, so Häusling.


Entsetzen beim Landvolk


Beim Landvolk Niedersachsen lösten die Absichten der EU-Umweltpolitiker „echtes Entsetzen“ aus, berichtet der Landvolk-Pressedienst (LPD). „Die dort diskutierten Vorgaben stellen unsere Landwirte vor unlösbare Aufgaben“, wertet Präsident Werner Hilse demnach die Abstimmung im Umweltausschuss. Die geplanten neuen Emissionsobergrenzen für Ammoniak, Feinstaub und Methan seien absolut unakzeptabel.

Hilse erinnert daran, dass höhere Umweltanforderungen sich nur umsetzen ließen, wenn sie tatsächlich mit Hilfe technischen Fortschritts erreichbar seien. Selbst unter Berücksichtigung aktueller Emissionsberechnungen des Thünen-Instituts ergebe sich daraus eine absolute Reduktion von etwa 260 Kilotonnen (kt) Ammoniak im Jahr. Im Vergleich dazu betrugen die gesamten Emissionen der deutschen Geflügel- und Schweinehaltung 2013 gerade einmal 183 kt.


Hilse wertet die Absichten daher als Verbot der Freilandhaltung bei Geflügel. Selbst die Ausrüstung auch kleiner Geflügel- und Schweineställe mit Ammoniakfiltern und ein kompletter Verzicht auf Harnstoffdüngung würden nicht zum Ziel führen. Tiergerechte Milchvieh- und Rinderoffenställe müssten wieder in geschlossene Ställe umgebaut werden. Hier werde also Umweltschutz auf Kosten des Tierschutzes betrieben.

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