Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

NABU empört Jäger mit eigener Umweltverträglichkeitsprüfung

In Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen werden derzeit die Landesjagdgesetze novelliert. Das hat der Umweltschutzverein NABU zum Anlass genommen, die Jagdgesetze im Bund und in allen 16 Bundesländern einer „naturschutzfachlichen Bewertung“ zu unterziehen.

Lesezeit: 4 Minuten

In Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen werden derzeit die Landesjagdgesetze novelliert. Das hat der Umweltschutzverein NABU zum Anlass genommen, die Jagdgesetze im Bund und in allen 16 Bundesländern einer „naturschutzfachlichen Bewertung“ zu unterziehen. Als Kriterien für eine naturverträgliche Jagd betrachteten die Gegner die Anzahl der jagdbaren Arten, Jagdruhezeiten und die Jagdausübung.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Das Ergebnis ist laut NABU-Präsident Olaf Tschimpke ernüchternd: „Die derzeitigen jagdgesetzlichen Regelungen erfüllen mit Ausnahme von Berlin und Rheinland-Pfalz noch nicht einmal 10 % der NABU-Forderungen hinsichtlich einer ökologischen Ausrichtung der Jagd. Anforderungen des Natur-, Arten- und Tierschutzes sowie gesellschaftliche und ethische Anliegen werden bisher kaum berücksichtigt“, kritisiert Tschimpke.


Seiner Meinung nach ist das deutsche Jagdrecht verstaubt und veraltet. „Der lodengrüne Geist des letzten Jahrhunderts haucht einem aus den meisten Jagdgesetzen entgegen.“ Der NABU fordert Bundesregierung und Landesregierungen daher auf, die alten Jagdgesetze ins Museum zu tragen und moderne Jagdgesetze mit Naturschützern, Tierschützern und Jägern zu entwickeln.


Einige Kritikpunkte:

  • 150 Tierarten unterliegen dem Jagdrecht, jede dritte Art ist aber nach dem Naturschutzgesetz streng geschützt
  • Die Jagd findet auf einige Arten das ganze Jahr über statt
  • Thema Fallenjagd
  • Thema bleihaltige Munition


Tschimpke verspielt NABU-Glaubwürdigkeit


Der Deutsche Jagdverband reagiert verärgert auf diese Aussagen. Der NABU habe ohne jegliche Datenbasis oder wissenschaftliche Fakten eine „Umweltverträglichkeitsprüfung“ der Jagdgesetze durchgeführt. Dabei seien die gewählten Faktoren wie Zahl jagdbarer Arten, Jagdzeiten und Jagdmethoden völlig willkürlich und hanebüchen.


„Wenn NABU-Präsident Olaf Tschimpke das ernst meint, spreche ich ihm jegliche Kompetenz in Sachen Jagd ab“, so Andreas Leppmann, Geschäftsführer des Deutschen Jagdverbands (DJV) auf der DJV-Klausurtagung der Landesjagdverbände in Mettlach/Saarland. Vielleicht solle man besser eine Umweltverträglichkeitsprüfung der über drei Dutzend NABU-Eigenjagdbezirke anregen, so Leppmann weiter. Der überholte „Wir-bauen-einen-Zaun-drum-Naturschutz“ werde weiter forciert und die praktische Naturschutzarbeit vor Ort von NABU und Jägern mit Füßen getreten.


Fangjagd in Naturschutzprojekten legitim!?


Eine Säule des Artenschutzes neben Lebensraumverbesserung ist die Bejagung räuberischer Arten. Dies geht am besten mit Fallen oder mit der Baujagd. Der NABU-Bundesverband lehnt jedoch in seiner Position die Verwendung von Fallen gänzlich ab. Allerdings wird in Naturschutzprojekten das Fallenstellen unter der Bezeichnung des „Prädatorenmanagements“ legitimiert, staatlich gefördert und von Naturschutzverbänden – insbesondere vom NABU – aktiv praktiziert.


„Ein Fang- und Baujagdverbot ist das schädlichste, was man für den Schutz benachteiligter Arten ernsthaft fordern kann“, sagt Andreas Leppmann. „Ob auf der Falle „Prädatorenmanagement“ steht oder „Fangjagd“, ist dem Fuchs egal. Alles andere ist Etikettenschwindel und entbehrt jeder argumentativen Grundlage“, so der Jäger.


„Es ist die ‚Käseglocken-Mentalität‘ des Naturschutzes, die verstaubt erscheint, nicht das Jagdrecht“, sagte Leppmann „Mit der „Einzäun-Methode“ kann man unmöglich bedrohten Arten im Kielwasser der Energiewende helfen wollen. Wir fordern vermehrt integrative Ansätze in der Agrarlandschaft!“ Diese sieht der DJV etwa in der Anerkennung von Blühstreifen zur Biogasproduktion als ökologische Vorrangflächen. „Verbindet man den positiven ökologischen Effekt von Streifen mit Wildpflanzenmischungen mit einer ökonomischen Nutzung in Biogasanlagen, entsteht eine Win-Win-Situation für bedrohte Tiere, Landwirte und Jäger“, so Leppmann.


Jagdrecht schützt und finanziert bedrohte Arten


Weiterhin fordert der NABU eine drastische Kürzung der Liste der jagdbaren Arten: Je weniger Arten dem Jagdrecht unterliegen, desto mehr Punkte gibt es auf der NABU-Skala. Das Jagdrecht ist jedoch prinzipiell ein Schutzrecht, es gilt die Hegepflicht. Deshalb genießen Wildtiere im Jagdrecht doppelten Schutz. Gefährdete Arten, wie Seehund, Fischotter oder Seeadler profitieren zum einen durch die Jagdabgabe der Jäger – beide Seehundstationen werden von Jägern finanziert – als auch durch direkte Maßnahmen vor Ort. Zudem widerspricht das Herausnehmen der Arten aus dem Jagdrecht dem in der Agenda 21 verabschiedeten „Use-it-or-lose-it“-Prinzip. Demnach setzt man sich besonders für Dinge ein, wenn man sie auch nutzen kann.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.