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NRW: CDU und FDP liefern in der Agrarpolitik einen Gegenentwurf zu Rot-Grün

In Nordrhein-Westfalen haben CDU und FDP am Freitag ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Die Landwirtschafts- und Umweltkapitel lesen sich wie ein Gegenentwurf zur bisherigen Regierung von SPD und Grünen. Das Landwirtschaftsministerium bekommt die CDU, der genaue Zuschnitt und wer es leiten wird, ist noch offen.

Lesezeit: 5 Minuten

In Nordrhein-Westfalen haben CDU und FDP am Freitag ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Die Landwirtschafts- und Umweltkapitel lesen sich wie ein Gegenentwurf zur bisherigen Regierung von SPD und Grünen. Das Landwirtschaftsministerium bekommt die CDU, der genaue Zuschnitt und wer es leiten wird, ist noch offen.

 

Die CDU wird in der neuen schwarz-gelben Landesregierung in NRW neun Ministerien führen, die FDP drei. Dabei fallen die Bereiche Landwirtschaft und Umwelt an die CDU. Das haben beide Parteien bei der heutigen Präsentation des Koalitionsvertrages verraten. Unklar ist weiterhin wie der Zuschnitt des Landwirtschaftsministeriums aussehen soll und wer es leiten wird. Bisher wurde dafür die CDU-Politikerin Christina Schulze Föcking als aussichtsreiche Kandidatin gehandelt. Armin Laschet will erst nach seiner Wahl zum Ministerpräsidenten am 27. Juni im Landtag bekanntgeben, welches Ministerium welchen Zuschnitt erhalten soll, hieß es heute. In Düsseldorf kursieren dabei weiter Gerüchte darum, dass die künftige CDU/FDP-Landesregierung das Umweltministerium deutlich umbauen will. Vermutlich geht es dabei aber eher darum, dass Bereiche wie Energie und Klimaschutz ins Wirtschaftsministerium verlagert werden sollen als um die Zuständigkeit für Landwirtschaft.


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Grundlegende Novellierung von Gesetzen vorgenommen


Schwarz-gelb tritt in der Agrar- und Umweltpolitik in NRW betont anders auf als bisher Rot-Grün. So wollen CDU und FDP diverse Gesetze und unter anderem das Landesnaturschutzgesetz einer „grundlegenden Novellierung“ unterziehen. Eingriffe in Natur und Landschaft würden nach der Leitlinie „qualitatives Aufwerten vor quantitativer Neuausweisung“ angegangen, schreiben sie. Die Biodiversitätsstrategie der Vorgängerregierung wollen sie einer „kritischen Prüfung und Überarbeitung“ unterziehen. „Um den weiteren Verlust biologischer Vielfalt zu stoppen, wollen wir auf eine bessere Ursachenermittlung statt Beschränkungen für die Landwirtschaft setzen“, heißt es wörtlich.


Keine Verschärfungen bei der Düngeverordnung


Zu dem Themenkomplex Gewässergüte, Nitrat und Landwirtschaft schreiben CDU und FDP in ihren Koalitionsvertrag: „Die aktuellen Werte und Tendenzen bei der Nitratbelastung im Grundwasser geben in einigen Teilen unseres Landes Anlass zur Sorge“. Die neue Landesregierung will das Messstellennetz weiterentwickeln, „um eine tragfähige Datenbasis für Gegenstrategien zu schaffen“. „Wir werden das Erfolgsmodell der Wasserkooperationen zwischen Landwirtschaft und Wasserwerken stärken und schrittweise auf das ganze Land ausdehnen“, heißt es weiter. Bei der Düngeverordnung soll es keine Verschärfungen über die Länderöffnungsklausel geben.


Auflagen für Stallbau sollen zurück genommen werden


Unter der Überschrift „Flächenmanagement im ländlichen Raum“ beschreiben die Koalitionäre, dass sie sowohl die ökologischen Ausgleichsflächen sowie den Flächenverbrauch durch Siedlungen angehen wollen. „Dem landesweit ständig zunehmenden Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzfläche wollen wir entgegensteuern“. Dafür schlagen sie Flächenzertifikate, Flächenpools über kommunale Grenzen hinweg und flächensparendes Bauen vor. Die Auflage, dass neue Ställe mit gewerblicher Tierhaltung nur in Industrie- oder Gewerbegebieten anzusiedeln sind, wollen CDU und FDP aufheben.


Erhalt der EU-Agrarpolitik in der bisherigen Gewichtung


Als grundsätzliche Positionierung zur Agrarpolitik schreiben sie: „Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeuger ist für uns ebenso bedeutend wie die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln.“ Konventionelle und ökologische Betriebe sollen „gleichermaßen fair“ behandelt werden. Zur Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) will NRW künftig für den Erhalt der Zwei-Säulen-Struktur in der bisherigen Gewichtung eintreten. „Weiteren Umschichtungen zulasten der Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer stellen wir uns entgegen“, schreiben sie. Die nationale Umsetzung der Greening-Vorgaben will die künftige Landesregierung kritisch überprüfen. „Die Agrarinvestitionsförderprogramme wollen wir in den Ländern bei der Verteilung der Mittel aus der zweiten Säule stärker gewichten und entbürokratisieren, um zum Beispiel Investitionen in moderne Tierhaltungssysteme und Agrartechnik zu fördern“, formuliert es der Koalitionsvertrag.


Dialog beim Tierschutz mit der Landwirtschaft


Im Tierschutz betont Schwarz-Gelb eine am Tierwohl orientierte Haltung von Nutz- und Haustieren, die sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichtet und im Dialog mit den Landwirten und Tierhaltern stattfindet. Die bisherige Tierseuchenbekämpfung wollen CDU und FDP überprüfen und die Zuständigkeit für die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken an die Kreisordnungsbehörden zurückgeben.


Erzeuger sollen gegenüber LEH gestärkt werden


Außerdem nimmt sich Schwarz-Gelb vor, die Erzeuger gegenüber der Marktkonzentration des Lebensmitteleinzelhandels zu stärken. „Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass unsere heimische Landwirtschaft und unser Gartenbau gegenüber zunehmend marktdominierenden Unternehmen wieder in eine Position kommen, die ihnen langfristig Auskommen und Existenzsicherheit ermöglicht“, schreiben sie.


Deutliche Einschränkung für die Windkraft


Bei der Energie wollen CDU und FDP den Bau von Windkraftanlagen deutlich einschränken. Windräder müssen laut Koalitionsvertrag künftig einen Mindestabstand von 1500 Metern von Siedlungen einhalten. Durch diese Neuregelung wird die für Windkraftanlagen in NRW zur Verfügung stehende Fläche um 80 Prozent reduziert. Für bereits genehmigte, aber noch nicht gebaute Windräder soll der neue Mindestabstand nicht gelten. Es soll die Verpflichtung im Landesentwicklungsplan zur Ausweisung von Windvorrangzonen ebenso wie die Privilegierung der Windenergieerzeugung im Wald aufgehoben werden, heißt es im heute vorgestellten Koalitionsvertrag.



 

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