Die nordrhein-westfälischen Landwirte haben die sich aus der Agrarreform von 2013 ergebenden Verpflichtungen zum Erhalt der Europäischen Direktzahlungen deutlich übererfüllt.
Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) mitteilt, hätten die rund 17 800 landwirtschaftlichen Betriebe, die zur Erbringung Ökologischer Vorrangflächen und zur Anbaudiversifizierung verpflichtet gewesen seien, umgerechnet rund 65 000 ha statt der notwendigen 49 000 ha für diese so genannten „Greening-Maßnahmen“ zur Verfügung gestellt.
Wie nach Angaben des Verbandes aus dem Zahlenmaterial der Landwirtschaftskammer Nordrein-Westfalen hervorgeht, hat die angegebene Fläche in Sammelanträgen der Bauern zur Beantragung der Direktzahlungen in etwa der des Vorjahres mit rund 1,53 Mio. ha entsprochen. Auch die Hauptnutzungen seien mit 1,07 Mio. ha Ackerland und rund 0,43 Mio. ha Grünland in etwa gleich geblieben.
Je nach landwirtschaftlicher Nutzung dieser Flächen gehen Gewichtungsfaktoren zwischen 0,3 und 2,0 in die Berechnung der Ökologischen Vorrangflächen ein. Berücksichtige man diese Gewichtungsfaktoren nicht, würden in NRW sogar 163 000 ha nach Greening-Vorgaben bewirtschaftet, betont der RLV.
Zwischen Rhein und Weser hätten sich aber 64 % der Landwirte sicherheitshalber für den Zwischenfruchtanbau (Faktor 0,3) zur Erfüllung ihrer Greening-Verpflichtung entschieden. Die späte Umsetzung der Agrarreform werde dabei auch von den Experten der Landwirtschaftskammer als wesentlicher Grund für diese Entscheidung gesehen. Eine Brachefläche (Faktor 1) hätte zum Beispiel schon am 1. Januar diesen Jahres stillgelegt werden müssen. Zu diesem Zeitpunkt habe aber noch große Verunsicherung unter den Landwirten geherrscht.