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NRW: „Schriftliche Versicherung“ der Tierhalter in HI-Tier TAM

Halter von Mastschweinen, Mastrindern und Mastgeflügel in Nordrhein-Westfalen, die Ihre Arzneimittelmitteilungen nicht selbst in HI-Tier TAM eingeben, sondern schriftlich an die Regionalstelle übermitteln, müssen diese ab sofort, also schon für das Halbjahr 2015/II, an die AFC Public Services GmbH richten.

Lesezeit: 2 Minuten

Halter von Mastschweinen, Mastrindern und Mastgeflügel in Nordrhein-Westfalen, die Ihre Arzneimittelmitteilungen nicht selbst in HI-Tier TAM eingeben, sondern schriftlich an die Regionalstelle übermitteln, müssen diese ab sofort, also schon für das Halbjahr 2015/II, an die AFC Public Services GmbH richten.


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Dies gilt insbesondere für die halbjährlich abzugebende „Schriftliche Versicherung“ der Tierhalter (Formular IV). Die Angaben sollten möglichst per Fax an 0228–98579–79 oder in eingescannter Form (wegen der Unterschrift) als Mail an info@afc.net übermittelt werden.


Für die Beantwortung von Fragen zur schriftlichen Dateneingabe stellt die AFC Public Services GmbH ab dem 2. November 2015 eine Telefonhotline zur Verfügung:

 

Telefon-Hotline 0228–98579–85

 

Die Hotline ist ganzjährig Mo-Fr von 8:00 bis 12:00 Uhr und in den Monaten Dezember, Januar, Februar und Juni, Juli, August zusätzlich Mo-Fr von 12:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.


Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, NRW (LANUV) hat einige Aufgaben der Regionalstelle gem. §§ 58 a und b AMG seit Juli 2015 an die AFC Public Services GmbH, Dottendorfer Str. 82. 53129 Bonn übertragen. Dazu zählt die Entgegennahme der Schriftlichen Mitteilungen an die Regionalstelle NRW und deren Eingabe in die HI-Tier TAM Datenbank. Die schriftlichen Mitteilungen sind seit dem 01.01.2015 gebührenpflichtig. Die für die schriftlichen Mitteilungen vorgesehenen Formulare wurden inhaltlich und strukturell optimiert und mit den neuen Adressdaten versehen, um das Ausfüllen und Versenden zu vereinfachen.

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