Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Tierkörperbeseitigung vorgelegt, der deutliche Folgen für die Landwirtschaft hätte und zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll.
Bisher ist die Tierkörperbeseitigung in NRW eine öffentlich-rechtliche Pflichtaufgabe der Kreise. Landwirte tragen bislang nur 25 % der Verarbeitungs- und Beseitigungskosten. Den Rest zahlen die Kreise; 2010 waren das rund 10,5 Mio. Euro. Dabei gibt es große Unterschiede in den Regionen: Im viehdichten Kreis Borken schlug die Entsorgung mit 1,2 Mio. Euro zu Buche, im Kreis Olpe waren es dagegen nur 38.000 Euro. Die Landwirte selbst zahlten rund 1,2 Mio. Euro.
Künftig sollen die Bauern mehr zahlen, berichtet das Wochenblatt Westfalen-Lippe. So würde die Unterteilung in Logistik- sowie Verarbeitungs- und Beseitigungskosten entfallen. Stattdessen schlägt das Umweltministerium einen Gesamtkostenbetrag vor, von dem die Tierhalter 25 % tragen müssten. Die restlichen 75 % würde der Kreis übernehmen.
Das gilt aber nur bis zu der Grenze von jährlich 640 Euro einzelbetrieblichen Kosten. Darüber hin hinaus müsste der Landwirt sämtliche Entsorgungskosten alleine bezahlen. Das Ministerium will damit sicherstellen, dass kleine Betriebe und solche mit wenig Falltieren – nach Verständnis der Entwurfschreiber gleichbedeutend mit gutem Management – wenig belastet werden, so das Wochenblatt weiter. Die Grenze soll dabei so gesetzt werden, dass die Kommunen landesweit aufsummiert nur noch 50 % der Kosten für die Beseitigung tragen müssen.
Außerdem steht im Entwurf:
- Für die Entsorgung von Tieren aus einer Havarie (Lüftungsausfall, Brand) müssen Landwirte selbst aufkommen.
- Für die Beseitigung von Pferden und anderen Equiden, die keine Nutztiere sind, zahlen die Kreise gar keine Zuschüsse mehr.
WLV warnt vor Gesetzesänderung
Für den Bauernverband ist die Höhe der Kappungsgrenze dagegen nicht nachvollziehbar. Und auch auf kleinere Betriebe kommen laut WLV höhere Kosten zu, da die Kosten pro Falltier steigen. Bislang fehlt außerdem eine gesetzliche Definition des Begriffs „Havarie“. Es ist unklar, ob sich die Regelung nur auf Massenverluste (Stallbrand) bezieht, oder auch auf einzelne Tiere. Der Verband gibt auch zu bedenken, dass viele Landwirte keine Ertragsschadenversicherung abgeschlossen haben, die laut den Politikern doch einspringen könne.
Nicht zuletzt erwartet der WLV rechtliche Auseinandersetzungen, weil Pferde aus der Begünstigtenregelung ausgeschlossen werden.
Auch die Entsorgungsseite kritisiert den Vorschlag. Die 640 Euro-Grenze erschwert die Abrechnung und erhöht den Aufwand, heißt es. Noch sei nicht einmal klar, ob die 640 Euro die Mehrwertsteuer enthalten oder nicht, bemängeln die Unternehmensvertreter.
Eine Beispielrechnung finden Sie im Wochenblatt 25/2014 AUF S. 19.