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NRW erlaubt Schalldämpfer und hebt Verbot der Baujagd auf

Jäger in Nordrhein-Westfalen können ab sofort Schalldämpfer für ihre Jagdgewehre verwenden. Das Innenministerium hat das in einem Erlass an die Waffenbehörden geregelt. Es geht darum, den Mündungsknall zu reduzieren, um das Gehör der Jäger und Hunde effektiv zu schützen. Zudem ist die Baujagd wieder erlaubt.

Lesezeit: 2 Minuten

Jäger in Nordrhein-Westfalen können ab sofort Schalldämpfer für ihre Jagdgewehre verwenden. Das Innenministerium hat das in einem Erlass an die Waffenbehörden geregelt. „Diese Entscheidung war längst überfällig. Es geht darum, den Mündungsknall zu reduzieren, um das Gehör der Jägerinnen und Jäger sowie das ihrer Hunde effektiv zu schützen“, erklärte Innenminister Herbert Reul.

 

Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking begrüßte die Entscheidung. „Unterm Strich bleibt ein großes Plus für die Gesundheit der Jäger - ohne Einbußen bei der Sicherheit“, sagte die Ministerin.

 

Bedenken, die Freigabe von Schalldämpfern könnte die Sicherheit der Menschen beeinträchtigen, teilen beide Minister nicht. „Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern und Staaten zeigen, dass diese Bedenken grundlos sind. Völlig lautloses Schießen wie in Filmen ist auch mit Schalldämpfer nicht möglich, der Schuss ist auch weiterhin deutlich zu hören“ sagte Minister Reul.


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Fuchsjagd im Kunstbau wieder erlaubt


Im Oktober bereits hatte die neue Landesregierung die Unteren Jagdbehörden angewiesen, per Allgemeinverfügung das Verbot der Baujagd im Kunstbau für die Jagdjahre 2017/18 bis 2021/22  jeweils für die Zeit vom 16.7. bis 28.2. (Jagdzeit der Altfüchse) zum Schutz der Tierwelt aufzuheben. Die Verfügung ist zunächst befristet bis zum 31.3.2022.


Zur Begründung werden Zahlen der Fotschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung herangezogen, wonach die Besätze von Hase, Fasan und Bodenbrütern durch den Fuchs gefährdet seien. "Die sofortige Vollziehung der Verfügung ist notwendig, damit eine Klage gegen die zeitweise Baujagd im Kunstbau keine aufschiebende Wirkung der Vollziehung der Anordnung bewirkt", heißt es.

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