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NRW hebt Schonzeit für Schwarzwild auf

NRW-Agrar-Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann hat die Unteren Jagdbehörden angewiesen, die Schonzeit für alles Schwarzwild auf allen bejagbaren Flächen in ihrem Zuständigkeitsbereich mit sofortiger Wirkung bis zum 31.3.2021 aufzuheben. Ausgenommen sind nur Bachren mit gestreiften Frischlingen unter 25 kg.

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Nordrhein-Westfalens Agrar-Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann hat die Unteren Jagdbehörden angewiesen, die Schonzeit für alles Schwarzwild auf allen bejagbaren Flächen in ihrem Zuständigkeitsbereich mit sofortiger Wirkung bis zum 31.3.2021 aufzuheben. Ausgenommen sind nur Bachren mit gestreiften Frischlingen unter 25 kg.


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Zur Begründung führt Bottermann die akute Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest an und beruft sich auf „Gründe der Landeskultur i.S. von § 22 Absatz 3 BJagdG Satz 1“.

 

Wie der Staatssekretär am 4. Januar in einem Schreiben an Verbände und Behörden mitteilt, bedroht das Seuchengeschehen der ASP in Tschechien und Polen nun verstärkt auch die Tierhaltung in Nordrhein-Westfalen. Die Konsequenzen einer Infektion von Haus- oder Wildschweinen mit dem ASP-Virus wären äußerst schwerwiegend und mit massiven Folgen für die betroffene Landwirtschaft und den Jagdsektor verbunden.


Weiterhin entstünden durch die sehr hohen Schwarzwildbestände übermäßige Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen, Sportanlagen sowie Grundflächen in befriedeten Bezirken. Die intensive Bejagung des Schwarzwildes sei daher über mehrere Jahre hinweg, bis zu einer deutlichen Entspannung der Situation, fortzuführen, so Dr. Bottermann.


Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung NRW bittet das Ministerium, kurzfristig durch die Bereitstellung eines Bejagungskonzeptes die Einhaltung einer waidgerechten Jagdausübung sicherzustellen. Von Jagdreisen in Länder mit ASP-Geschehen rät er dringend ab.

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