Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

NRW legt Bürgschaftssonderprogramm „Hochwasser/Starkregen“ auf

Als Ergänzung zu dem NRW-Soforthilfeprogramm zur Regulierung von Schäden durch die jüngsten Starkregenereignisse bietet die Bürgschaftsbank NRW auf Initiative des Düsseldorfer Agrarministeriums ab sofort ein Bürgschaftssonderprogramm „Hochwasser/Starkregen“ für landwirtschaftliche Betriebe an.

Lesezeit: 2 Minuten

Als Ergänzung zu dem NRW-Soforthilfeprogramm zur Regulierung von Schäden durch die jüngsten Starkregenereignisse bietet die Bürgschaftsbank NRW auf Initiative des Düsseldorfer Agrarministeriums ab sofort ein Bürgschaftssonderprogramm „Hochwasser/Starkregen“ für landwirtschaftliche Betriebe an. Minister Johannes Remmel hatte nach den vergangenen Starkregenfällen zugesagt, weitere Hilfsmöglichkeiten für betroffene Landwirtschaftsbetriebe zu prüfen und dabei bereits auf die Möglichkeiten zur Gewährung von Landesbürgschaften verwiesen.



Die Bürgschaftsbank NRW unterstützt im Rahmen eines Sonderprogramms Agrar- und Gartenbaubetriebe in NRW, die durch Hochwasser oder Starkregen Schäden erlitten haben und diese nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Verbürgt werden Hausbankmittel oder geeignete Förderkredite zur Überbrückung und Beseitigung der durch die Naturereignisse entstandenen Schäden und Liquiditätsengpässe, insbesondere für Ernteausfälle und Futterzukauf etc.



Die Übernahme der Bürgschaft erfolgt im Rahmen der von der Europäischen Union festgelegten Regeln für staatliche Beihilfen im Agrarbereich. Daraus resultiert eine maximale Kredithöhe von 225.000 Euro und eine Bürgschaftsübernahme von 180.000 Euro je Betrieb, wenn keine weiteren Deminimis Beihilfen innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen wurden.



Die Kreditlaufzeit beträgt maximal fünf Jahre. Die Kosten für die Bürgschaft setzen sich aus einem einmaligen Entgelt von 1,5 Prozent des Kreditbetrages bei Bewilligung sowie einer laufendes Bürgschaftsprovision von 1,0 Prozent p. a. des valutierenden Kreditbetrages zusammen.



Das Programm läuft ab dem 01.08.2016, zunächst bis zum 31.12.2016.



Ausgeschlossen ist die Verbürgung von Krediten an Agrarunternehmen zur Sanierung der Finanzverhältnisse sowie an „Unternehmen in Schwierigkeiten“.



https://www.bb-nrw.de/cms/internet/de/Unsere_Leistungen/Unser_Produkte_auf_einen_Blick/Agrar-Buergschaft/

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.