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NRW verabschiedet Eckpunkte für Novelle des Jagdrechts

Noch vor der Sommerpause soll der Landtag von Nordrhein-Westfalen eine Novelle des Landesjagdrechts und eine neue Kormoranverordnung beraten. Das Kabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag die Eckpunkte für die Überarbeitung des Landesjagdgesetzes verabschiedet und damit den Weg für die Verbändeanhörung freigemacht.

Lesezeit: 3 Minuten

Noch vor der Sommerpause soll der Landtag von Nordrhein-Westfalen eine Novelle des Landesjagdrechts und eine neue Kormoranverordnung beraten. Das Kabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag die Eckpunkte für die Überarbeitung des Landesjagdgesetzes verabschiedet und damit den Weg für die Verbändeanhörung und das parlamentarische Verfahren freigemacht. Mit der Novellierung soll das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen wieder stärker an bundesrechtliche Vorgaben angepasst werden.


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Eckpunkte der Jagdrechts-Novelle sind laut dem Agrarministerium zum Beispiel die Wiederausrichtung der Liste jagdbarer Arten an die des Bundesjagdgesetzes, die Anpassung der Jagd- und Schonzeiten unter Beachtung der Wildbiologie und der Jagdpraxis oder die Erleichterung bei der Prädatorenbejagung sowie eine Erhöhung der Kirrmenge auf die altbewährte Regelung von einem Liter.


Letztgenannte Maßnahme ist vor dem Hintergrund eines deutlich erhöhten Schwarzwildbestandes und dem Erfordernis einer stärkeren Bejagung auch als Prävention zur Verhinderung eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest zu sehen. Zudem soll der hohe Stellenwert der Jagdausbildung weiter gestärkt und der Fragenkatalog der Jagdprüfung ausgeweitet werden. Dadurch können zusätzliche Fragen etwa zur Wildbrethygiene stärker aufgegriffen werden.


Eine neue Kormoranverordnung soll in eingeschränkten Fällen eine Regulation des Bestandes ermöglichen, um örtlich den Bestand von Fischarten wie Lachs, Äsche oder Aal zu sichern. Dies gewährleistet den Natur- und Artenschutz oberhalb und unterhalb der Wasseroberfläche. Der Kormoranbestand ist europaweit und auch in Nordrhein-Westfalen derzeit ungefährdet.


Müller-Schallenberg dankt der Landesregierung


Erleichtert reagiert der Präsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen, Ralph Müller-Schallenberg. Der vorgelegte Entwurf sei „dringend erforderlich, entschlossen und fair“. Die neue Landesregierung habe zügig und mit großer Entschlossenheit den Entwurf für ein modernes und praxisorientiertes Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen vorgelegt und damit Wort gehalten, auch wenn über einige Themen noch im Detail gesprochen werden müsse, sagte Müller-Schallenberg.


Der Jägerpräsident wies darauf hin, dass mit der Landtagswahl vor einem Jahr nicht nur die alte rot-grüne Landesregierung, sondern gerade auch deren stets heftig umstrittenes Landesjagdgesetz abgewählt worden war. Jetzt bestehe die Chance, Land und Leute wieder ohne ideologische Voreingenommenheit angemessen zu respektieren und die Eigenverantwortung ohne Bevormundung zu stärken. Ministerin Schulze Föcking setze beim Landesjagdgesetz konsequent um, was die Regierungsparteien vor der Landtagswahl versprochen haben. „Das ist fair, entspricht demokratischen Grundsätzen und hat politische und persönliche Anerkennung verdient“, sagte Müller-Schallenberg.


„Wir Jäger leisten viel für Natur und Gesellschaft. Vom Erhalt eines gesunden, artenreichen, den Naturräumen angepassten Wildbestandes über Biotopverbesserungen bis hin zum unermüdlichen Einsatz bei Wildunfällen. Es ist Aufgabe der Politik, positives Engagement zu fördern und nicht zu behindern“, sagte Müller-Schallenberg. Bereits in den vergangenen Monaten habe das NRW-Umweltministerium über Verordnungen und Erlasse Jagd und Jäger in ihren Aufgaben gestärkt, nachdem die vor allem jagdpraktischen Mängel des aktuellen Landesjagdgesetzes immer offensichtlicher geworden waren.

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