Im zweiten Greening-Jahr 2016 haben die Landwirte Ökologische Vorrangflächen im Umfang von 1,38 Millionen Hektar angegeben, nach Anwendung der Gewichtungsfaktoren entspricht dieses 692.500 Hektar ÖVF. Damit wurde das Mindestmaß von 5 % Ökologischer Vorrangfläche bezogen auf die beantragte Ackerfläche deutlich überschritten, heißt es im aktuellen DBV-Situationsbericht. Die Ökologischen Vorrangflächen wurden zu etwa 40 % über die Variante Zwischenfrüchte bzw. Untersaaten erbracht. Danach folgt die Ackerbrache mit anteilig etwa 32 %.
Die auf rund 4 % leicht angestiegene, aber nach wie vor relativ geringe Beantragung von Landschaftselementen lässt sich zu großen Teilen mit bürokratischen Hindernissen erklären. Ein positives Beispiel ist die Beantragung von Landschaftselementen in Schleswig- Holstein/Hamburg: Dort wurden auch 2016 insgesamt 72 % der Ökologischen Vorrangflächen über Landschaftselemente wie Hecken und Gräben erbracht, im übrigen Bundesgebiet beträgt dieser Anteil nur etwas mehr als 7 %.
Dieser Unterschied lässt sich damit erklären, dass Gräben und Knicks bisher nur in Schleswig-Holstein als Landschaftselemente förderfähig sind. In vielen anderen Bundesländern ist der Erfassungsgrad der tatsächlich vorhandenen Landschaftselemente offensichtlich deutlich niedriger.