Das hat die Europäische Kommission in der vergangenen Woche entschieden. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Tiere anhand einer elektronischen Datenbank lückenlos zurückverfolgt werden können, nur unter amtlicher Überwachung und ausschließlich zur Vernichtung aus dem Betrieb verbracht sowie nicht exportiert werden. Außerdem sind die deutschen Behörden verpflichtet, die korrekte Umsetzung der Ausnahmeregelung regelmäßig zu kontrollieren. Mit diesen Maßnahmen werde sichergestellt, dass das derzeitige Gesundheitsschutzniveau für Mensch und Tier nicht gefährdet werde, teilte die Kommission mit. Deutschland ist der erste EU-Mitgliedstaat, der von der Ende vergangenen Jahres geschaffenen Regelung Gebrauch macht. Bislang konnten die Mitgliedsländer bei einem BSE-Fall nur dann von der Tötung einer Kohorte absehen, wenn die Tiere entweder nachweislich nicht dasselbe Futter erhalten haben wie das betroffene Rind oder es sich um Zuchtbullen handelte, die ununterbrochen in einer Besamungsstation gehalten wurden. (24.10.07)
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