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Naturschützer für unbefristetes Umwandlungsverbot von Dauergrünland

In Baden-Württemberg haben Naturschützer die geplante Aufhebung der Befristung des Umwandlungsverbots für Dauergrünland begrüßt. Anlass dafür war die Ende September abgelaufene Anhörungsfrist zur Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG), mit dem das Umbruchverbot festgeschrieben werden soll.

Lesezeit: 2 Minuten

In Baden-Württemberg haben Naturschützer die geplante Aufhebung der Befristung des Umwandlungsverbots für Dauergrünland begrüßt. Anlass dafür war die Ende September abgelaufene Anhörungsfrist zur Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG), mit dem das Umbruchverbot von Dauergrünland für Baden-Württemberg festgeschrieben werden soll.


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Wegen seiner vielen Ausnahmen sei das Umwandlungsverbot im Rahmen des Greening der EU-Agrarförderung nicht ausreichend, um das für den Arten-, Boden-, Grundwasser- und Klimaschutz sowie das Landschaftsbild so wichtige Dauergrünland flächendeckend und langfristig zu erhalten, erklärten die Landesverbände des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) sowie der Landesnaturschutzverband.


Die BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender wies darauf hin, dass die Dauergrünlandfläche seit dem Umbruchverbot 2011 wieder geringfügig zugenommen habe. Die bisherige Befristung bis 2015 müsse daher aufgehoben werden. Auf Ablehnung stößt bei den Naturschutzverbänden indes die geplante Ausdehnung der Ausgleichsmöglichkeit für den Grünlandumbruch auf das ganze Land. Bislang musste die Ausgleichsfläche im naturräumlichen Zusammenhang mit der Umbruchfläche stehen.


Der LNV-Vorsitzende Gerhard Bronner befürchtet, dass wirtschaftskräftige Betriebe aus Gunstlagen Äcker in agrarstrukturell benachteiligten Gebieten erwerben oder pachten, um dort ihr Ausgleichs-Grünland anzulegen. Das würde nach seiner Einschätzung tendenziell zu einer weiteren Entmischung der Landschaft und zum Umbruch führen. Zudem müsse eine Entwicklung der Pachtpreise, wie sie aufgrund des Biogas-Booms entstanden sei, vermieden werden.


Die Verbände kritisieren zudem die vorgeschlagene Regelvermutung, dass Beerenobst, Trauben, Christbaumkulturen und Kurzumtriebshölzer die gleichen positiven Funktionen für den Klima-, Wasser- und Bodenschutz oder die Biodiversität erbringen wie Dauergrünland. Tatsächlich würden bei einer Anlage dieser Kulturen die Grasnarbe mindestens auf Teilflächen umgebrochen und oft große Mengen an Pflanzenschutzmitteln und Dünger ausgebracht.

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