Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

topplus News

Neffe als Alleinerbe einsetzen

Haben Sie keine Kinder und wollen Ihren Betrieb im Rahmen der Höfeordnung z. B. an Ihren Neffen vererben? Dann reicht es nicht, wenn Sie im Testament Ihren Neffen als „Hoferben“ einsetzen. Im Falle Ihres Todes bekommt dann zwar der Neffe den Hof, dennoch können noch andere gesetzliche Erben Ansprüche stellen.

Lesezeit: 2 Minuten

Haben Sie keine Kinder und wollen Ihren Betrieb im Rahmen der Höfeordnung z. B. an Ihren Neffen vererben? Dann reicht es nicht, wenn Sie im Testament Ihren (wirtschaftsfähigen) Neffen als „Hoferben“ einsetzen. Im Falle

Ihres Todes bekommt dann zwar der Neffe den Hof, dennoch können noch andere gesetzliche Erben Ansprüche stellen. Typischerweise sind das die Geschwister des verstorbenen Landwirts. Denn diese sind – wenn der Landwirt keine Kinder hat und die Eltern verstorben sind – die gesetzlichen Erben des verstorbenen Landwirts.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Wenn der Neffe nun als Hoferbe eingesetzt wurde, haben die Geschwister des verstorbenen Hoferben im Erbfall Anspruch auf den Hofeswert! Der Neffe bekommt dann zwar den Hof, muss aber dennoch Auszahlungen an Tanten bzw. Onkel leisten. Bei zwei noch lebenden Geschwistern, können diese jeweils die Hälfte des Hofeswertes (Hofeswert = 1,5fache des Einheitswertes) vom Neffen verlangen.


Ein solches Szenario können Sie verhindern, indem Sie Ihren Neffen im Testament nicht als Hoferben, sondern als „Alleinerben“ einsetzen. Dann haben Ihre Geschwister im Falle Ihres Todes nicht einmal Anspruch auf den Pflichtteil vom Hof. Damit nichts schief geht, lassen Sie sich am besten frühzeitig rechtlich beraten.

Hubertus Schmitte, WLV Münster


---Ein Artikel aus der top agrar 4/2017 ---

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.