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Netzentwicklungspläne 2017 bis 2030 bestätigt

Kurz vor Jahresende hat die Bundesnetzagentur die Netzentwicklungspläne 2017 bis 2030 bestätigt. Zu den darin enthaltenen Projekten hat sie außerdem einen Umweltbericht veröffentlicht. „Wir halten alle Vorhaben des Bundesbedarfsplans weiterhin für erforderlich“, erklärte der Präsident der Behörde, Jochen Homann.

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Kurz vor Jahresende hat die Bundesnetzagentur die Netzentwicklungspläne 2017 bis 2030 bestätigt. Zu den darin enthaltenen Projekten hat sie außerdem einen Umweltbericht veröffentlicht. „Wir halten alle Vorhaben des Bundesbedarfsplans weiterhin für erforderlich“, erklärte der Präsident der Behörde, Jochen Homann.


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Die Vorhaben müssten zügig umgesetzt werden, damit der Umbau der deutschen Energieversorgung bewältigt werden könne. Für die Zwischenzeit habe man außerdem kurzfristig realisierbare Maßnahmen bestätigt, um möglichen Netzengpässen bis zur Realisierung der wichtigsten Ausbauvorhaben besser begegnen können.


Insgesamt hat die Bundesnetzagentur 96 der 165 von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen bestätigt. Der Netzentwicklungsplan Strom 2017 bis 2030 umfasst damit im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan knapp 1 000 zusätzliche Trassenkilometer, von denen der Großteil als Verstärkung bereits bestehender Verbindungen geplant ist.


Die Bonner Behörde schlägt 16 neue Vorhaben zur Aufnahme in den Bundesbedarfsplan vor. Diese Vorhaben seien unabhängig von zukünftigen Weichenstellungen in jedem Fall notwendig und nachhaltig. In diesem Zusammenhang appelliert die Agentur an den Gesetzgeber, auch über den bereits seit mehreren Jahren diskutierten Ausbau des Wechselstromnetzes zwischen Hessen, Thüringen und Bayern zu entscheiden.


Netztechnisch und mit Blick auf die Umweltauswirkungen seien bei den betroffenen Projekten jeweils verschiedene alternative Lösungen denkbar, erläutert die Behörde. Welche der Alternativen vorzugswürdig seien, werde zunächst vom Bundesgesetzgeber im Bundesbedarfsplan entschieden, im zweiten Schritt dann der konkrete Trassenverlauf in den Planungsverfahren. Man stelle dem Bundestag die nach heutigem Stand verfügbaren Informationen ergebnisoffen zur Verfügung, so die Bundesnetzagentur.

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