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Neue Dünge-Verordnung stellt die Versorgung mit Qualitätsweizen in Frage

Besorgt über die Auswirkungen der neuen Dünge-Verordnung zeigt sich Michael Gutting, Sprecher des Vorstandes im Verband Deutscher Mühlen. „Letztlich wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen, wie drastisch die Dünge-Verordnung die Landwirte beim Anbau von Qualitätsweizen beschränken wird.

Lesezeit: 3 Minuten

Besorgt über die Auswirkungen der neuen Dünge-Verordnung zeigt sich Michael Gutting, Sprecher des Vorstandes im Verband Deutscher Mühlen. „Letztlich wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen, wie drastisch die Dünge-Verordnung die Landwirte beim Anbau von Qualitätsweizen beschränken wird. Wir sind sehr besorgt, dass unflexible Regelungen die hervorragende Versorgung der Mühlen mit Qualitätsgetreide aus Deutschland gefährden!“


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Noch in diesem Jahr soll der mühsam zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium verhandelte Text der Verordnung bei der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt werden. Dabei lassen sich die Auswirkungen der künftigen Beschränkung des Stickstoffeinsatzes für den Getreidebau noch nicht vollends absehen, warnen die Mühlen. Es sei aber zu befürchten, dass es deutliche Einschnitte geben wird.


Gutting fordert die Bundesregierung auf, „Regelungen in der Dünge-Verordnung zu treffen, die einen standortangepasste Qualitätsgetreideanbau nicht gefährden. Wir würden es sehr bedauern, wenn wir künftig wieder mehr Getreide importieren müssten.“


Glyphosat-Diskussion: Mehlprodukte sind rückstandsfrei!


Darüber hinaus stellte Gutting klar, dass die Mühlenerzeugnisse frei von Pflanzenschutzmittel-Rückständen seien. Das belegten die Untersuchungen des Europäischen Getreidemonitorings (EGM) des Verbandes, das es seit 1999 gibt. Seit dem lassen die Mühlenbetriebe Getreide und Mahlerzeugnisse auf Pflanzenschutzmittelrückstände, Schwermetalle, Mykotoxine sowie mikrobiologische Parameter untersuchen. Die Untersuchungsergebnisse werden in einer gemeinsamen Datenbasis gesammelt, aufbereitet und in regelmäßigen Berichten den Unternehmen zur Verfügung gestellt.


Gerade die seit einigen Monaten sehr kritisch geführte Diskussion um den Wirkstoff Glyphosat macht laut dem Verbandssprechers deutlich, wie wichtig es ist, mit zuverlässigen Daten zur Versachlichung beizutragen. Die Mühlenwirtschaft untersuche bereits seit dem Jahr 2002 Brotgetreide stichprobenartig auf Glyphosat und habe die Untersuchungshäufigkeit in den letzten Jahren weiter verstärkt. In keiner der inzwischen rund 600 Untersuchungen von Getreide und Mehl konnten Werte oberhalb des festgelegten Höchstgehaltes von 10 mg je kg nachgewiesen werden. In 93 % der im Getreidewirtschaftsjahr 2014/15 untersuchten Weizenmehle konnten überhaupt keine Glyphosatrückstände, in 7 % der untersuchten Mehle lediglich Spuren des Wirkstoffs von weniger als 0,05 mg je kg nachgewiesen werden. Die Bestimmungsgrenze für Glyphosat liegt bei 0,01 mg je kg.


Ungeachtet der bereits hervorragenden Ergebnisse setzt sich der VDM weiter für eine Minimierung des Einsatzes von Glyphosat im Getreidebau ein. Gemeinsam mit dem Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) hat der VDM die einschränkenden Anwendungsbestimmungen für Glyphosat, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Mai 2014 veröffentlicht hat, ausdrücklich begrüßt.


Eine breite gesellschaftliche Debatte fordert Michael Gutting zum Thema „Nulltoleranz“. Nahezu alle Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft fordern seit Jahren eine „technische Lösung“ zum Umgang mit der Nulltoleranz für Spuren gentechnisch veränderter Organismen in Lebensmitteln. Auch für die Mühlenunternehmen bleibe die geforderte Nulltoleranz ein unkalkulierbares und nicht versicherbares Risiko. Es könne niemals zu „hundert Prozent“ ausgeschlossen werden, dass sich durch Kreuzkontaminationen verursachte GVO-Spuren auch in Mehl und Mahlerzeugnissen finden.

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