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Neue EU-Ökoverordnung vor dem Aus?

Die Novellierung der EU-Ökoverordnung droht endgültig zu scheitern. Gestern hat das Vorsitzland der EU Malta überraschend von den anderen EU-Mitgliedstaaten kein Mandat bekommen, den aktuellen Vorschlag für den Agrarministerrat weiter zu verhandeln.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Novellierung der EU-Ökoverordnung droht endgültig zu scheitern.  Gestern hat das Vorsitzland der EU Malta überraschend von den anderen EU-Mitgliedstaaten kein Mandat bekommen, den aktuellen Vorschlag für den Agrarministerrat weiter zu verhandeln.


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Das erfuhr top agrar am Abend aus gut unterrichteten Kreisen. Entsprechend wurden die für Mittwoch (31. Mai) terminierten Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und EU-Parlament vorerst abgesagt.


Auch Deutschland habe bei den Verhandlungen eine eher unglückliche Rolle gespielt und sich für ein „Mandat unter Bedingungen“ ausgesprochen, heißt es. „So etwas ist im jetzigen Prozess gar nicht zielführend. Entweder man verhandelt auf Basis des vorliegenden Kompromissvorschlags oder man lehnt ein Mandat für den vorliegenden Text ab“, beschreibt ein Brüsselkenner die Situation.


Wie es jetzt weitergeht ist offen. Beobachter fragen sich, wie das EU-Parlament auf die neuerliche Wende reagiert. Der zuständige Berichterstatter der EU-Parlaments für die Ökoverordnung, Martin Häusling (Grüne) bedauerte, dass der Agrarministerrat nicht in der Lage  sei, die Verhandlungen mit EU-Parlament und EU-Kommission zu einem guten Ende zu bringen. Noch in der vergangenen Woche habe es viele positive Signale gegeben. Am Morgen hatte der EU-Abgeordnete noch heftig für eine Verabschiedung des aktuellen Vorschlags geworben. „Der jetzt nach jahrelangen, mühsamen Verhandlungen gefundene Vorschlag bringt in zentralen Punkten wesentliche Verbesserungen für die europäischen Öko-Bauern, aber auch für die Verbraucher“, sagte Häusling.


Von besonderer Bedeutung sei dabei die Drittstaatenregelung: Sie werde dafür sorgen, dass auch bei Importen – anders als bisher - als Mindestvorgabe stets der in der EU vorgeschriebene Standard gilt. „Für den Verbraucher bedeutet diese Angleichung ein Mehr an Verlässlichkeit und für die europäischen Biolandwirte einen gerechteren Wettbewerb“, so Häusling wörtlich, der selbst Ökolandwirt ist.


Letzteres sehen die deutschen Ökoverbände komplett anders. „Das neue Bio-Recht ist mit den jetzt vorgelegten Vorschlägen nicht umsetzbar“, hatte Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), den aktuellen Verhandlungsstand der Revision der EU-Ökoverordnung noch in der vergangenen Woche scharf kritisiert. Es liege derzeit ein völlig unpraktikabler Vorschlag vor, der nur zu einem Wust von Daten führe und dabei den Blick auf für die Öko-Kontrolle relevante Informationen verstelle. „Weder Bauern, Verarbeiter und Händler noch die Behörden werden das umsetzen können“, so Löwenstein weiter. Ein Bio-Recht, das nicht umsetzbar sei, hätte schädliche Auswirkungen für Wachstum und Beschäftigung im ländlichen Raum, beim Tier-, Umwelt- und Klimaschutz.


Die deutsche Biobrache dürfte daher über die aktuelle Entwicklung nicht unglücklich sein. 

 

 

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