Die neuen EU-Regeln zum Inverkehrbringen von Schädlingsbekämpfungsmitteln sind in Kraft. Bis zum Ende des Jahrzehnts wird für viele der sogenannten Biozide - beispielsweise die Wirkstoffe in Desinfektionsmitteln, Insektenspray oder Rattengift - schrittweise ein EU-einheitliches Zulassungsverfahren eingeführt. Pflanzenschutzmittel sind von den neuen Regeln nicht betroffen.
Die Europäische Kommission unterstrich in einer Pressemitteilung, die neue Verordnung werde Schädlingsbekämpfungsmittel sicherer machen. Die gefährlichsten Stoffe würden aussortiert. Ferner vereinfache man die Zulassung für den EU-Markt, was den freien Verkehr auf dem Binnenmarkt verbessere. Bislang waren die Mitgliedstaaten für die Zulassung verantwortlich.
Durch das neue, einheitliche Verfahren erwartet die Kommission Kosteneinsparungen für die Industrie von schätzungsweise 2,7 Mrd Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Ferner werde die Zahl der Tierversuche verringert. Darüber hinaus deckten die neuen Rechtsvorschriften erstmals auch behandelte Waren und Materialien ab, beispielsweise Möbel oder Lebensmittelverpackungen. (AgE)