Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am Mittwoch auf gemeinsame Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln geeinigt. Wenn das Europaparlament zustimmt, werden zukünftig in der EU einheitliche Informationen auf allen Lebensmittelpackungen zu finden sein. Die Angabe des Kaloriengehalts und von sechs Nährstoffen ist nun verpflichtend und hat in einer übersichtlichen Tabelle zu erfolgen. Zur besseren Vergleichbarkeit werden die Nährstoffgehalte immer bezogen auf 100 g oder 100 ml angegeben. Zusätzliche Angaben in Portionen sind möglich. Auf der Produktvorderseite kann mit dem "1 plus 4"-Modell des Bundesverbraucherministeriums nochmals auf den Kaloriengehalt und die vier wichtigsten Nährstoffe hingewiesen werden. Ein Großteil der Hersteller in Deutschland hat dieses Modell nach Ministeriumsangaben bereits freiwillig umgesetzt. Für alle Hersteller gilt: Sämtliche Informationen müssen gut lesbar sein und mindestens in 1,2 mm großer Schrift gedruckt werden.
Zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung haben die Agrarminister der EU-Länder für Lebensmittelimitate spezielle Kennzeichnungsvorschriften festgelegt. Bei einer Pizza mit Analogkäse muss beispielsweise in unmittelbarer Nähe des Produktnamens auf die Verwendung des Ersatzstoffes hingewiesen werden. Die Verwendung von sogenanntem "Klebefleisch" muss künftig mit dem Hinweis "aus Fleischstücken zusammengefügt" deutlich kenntlich gemacht werden.
Weitere Neuerungen: Stoffe, die allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen künftig in der Zutatenliste auf verpackten Lebensmitteln hervorgehoben werden (z.B. farbig unterlegt). Auch bei nicht verpackten Lebensmitteln, so genannter "loser Ware", ist die Kennzeichnung von Allergenen nun verpflichtend. Für Kinder, Schwangere und Stillende gibt es Warnhinweise auf koffeinhaltigen Lebensmitteln, beispielsweise auf "Energy Drinks".
Nachdem die Herkunftskennzeichnung für Rindfleisch bereits seit dem Jahr 2000 vorgeschrieben ist, wird künftig auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch die Herkunftsangabe verpflichtend. Für andere Fleischarten und für Fleisch als Zutat soll innerhalb von zwei Jahren ein Bericht der Kommission vorgelegt und dann über eine Regelung entschieden werden. Wenn die Zutaten für ein Lebensmittel aus einer anderen Region stammen, als dem ausgelobten Herkunftsort, muss darauf gesondert hingewiesen werden.
"Die neuen Kennzeichnungsvorschriften sorgen für mehr Transparenz und erleichtern es Verbrauchern in der gesamten EU, sich über die Qualität der Lebensmittel zu informieren und sich so zu ernähren, wie sie es für richtig halten", freute sich Bundesagrarministerin Ilse Aigner. Nach der Einigung der Mitgliedstaaten wird das EU- Parlaments voraussichtlich am 5. Juli über den Entwurf der Lebensmittelinformations-Verordnung abstimmen. (ad)