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Neue Meldevorschriften für Halter von Masttieren

Das geänderte Arzneimittelgesetz (AMG) ist am 1. April in Kraft getreten. Im Mittelpunkt der Novelle steht ein staatliches Antibiotika-Monitoring. Im Rahmen dessen müssen Halter von Masttieren, die über der jeweiligen Bestandsuntergrenze liegen, eine einmalige Meldung der Nutzungsart bis zum 1.7.2014 abgeben.

Lesezeit: 3 Minuten

Das geänderte Arzneimittelgesetz (AMG) ist am 1. April in Kraft getreten. Im Mittelpunkt der Novelle steht ein staatliches Antibiotika-Monitoring.


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Im Rahmen dessen müssen Halter von Masttieren (Schweine,  Rinder, Hähnchen und Puten), die über der jeweiligen Bestandsuntergrenze liegen, eine einmalige Meldung der Nutzungsart bis zum 1.7.2014 sowie ab dem 1.7.2014 regelmäßige Meldungen zum Tierbestand (am Halbjahresanfang), zu Tierbewegungen (tagesgenau  Zu- und Abgänge) und zum Antibiotikaeinsatz abgeben. Für jedes Kalenderhalbjahr müssen diese Daten bis zum 14. Tag nach Ablauf des Kalenderhalbjahres in der staatlichen Antibiotikadatenbank vorliegen gemeldet werden, informiert der Bayerische Bauernverband (BBV). 


Festgelegte Bestandsuntergrenzen und Nutzungsarten


Gemäß der Tierarzneimittel-Mitteilungendurchführungsverordnung, die am 13.6.2014 vom Bundesrat beschlossen wurden, unterliegen Betriebe dann der Meldepflicht, wenn sie im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres mehr als

  • 20 Mastkälber (ab dem Absetzen vom Muttertier bis 8 Monate)
  • 20 Mastrinder (über 8 Monate)
  • 250 Mastferkel (ab dem Absetzen vom Muttertier bis 30 kg)
  • 250 Mastschweine (über 30 kg)
  • Mastputen (ab dem Schlupf)
  • 10.000 Masthähnchen (ab dem Schlupf)
halten. Die Bestandsuntergrenzen sind dabei für jede Nutzungsart getrennt zu betrachten.


Mitteilung über die Nutzungsarten bis 1.7.2014


Die Meldung der Nutzungsart umfasst

  • Name des Tierhalters
  • Anschrift des Betriebes
  • Registriernummer nach der Viehverkehrsordnung sowie
  • die jeweilige(n) Nutzungsart(en).


Die Bestandsmeldung kann auf zwei Wegen erfolgen:


  • direkt an die amtliche zentrale Datenbank www.hi-tier.de oder
  • schriftlich, in Bayern z.B. das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung


Meldungen zu Tierbewegungen und Antibiotikaeinsatz


Die Meldungen zum Tierbestand (am Halbjahresanfang), zu den Tierbewegungen (tagesgenau Zu- und Abgänge) und zum Antibiotikaeinsatz müssen für jedes Kalenderhalbjahr bis zum 14. Tag nach Ablauf des Kalenderhalbjahres in der staatlichen Antibiotikadatenbank vorliegen.


Wenn der Tierhalter erklärt, dass er nicht von den Behandlungsanweisungen des Tierarztes abgewichen ist, kann der Abgabe- und Anwendungsbeleg (AuA-Beleg) für die Meldung genutzt werden. Der Tierhalter kann per Vollmacht Dritte, z.B. einen Tierarzt oder QS mit der Durchführung der Meldungen beauftragen.


Auswertung des Antibiotika-Monitoring


Halbjährlich – erstmalig für den Zeitraum 1.7. bis 31.12.2014 – wird dann für jeden meldepflichtigen Betrieb die so genannte Therapiehäufigkeit berechnet. Außerdem wird aus allen Therapiehäufigkeiten der Median Wert (d.h. 50 % der Betriebe liegen unter, und 50 % über diesem Wert) und das 3. Quartal (der Wert, unter dem 75 % der Betriebe und über dem 25 % der Betriebe liegen) berechnet und veröffentlicht.


Betriebe, die über dem Median liegen, müssen zusammen mit ihrem Tierarzt Gründe dafür prüfen und Maßnahmen zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes ergreifen. Betriebe, die über dem 3. Quartal liegen, müssen ihren Plan zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes der zuständigen Behörde vorlegen. Diese kann u.U. weitergehende, in das Betriebsmanagement eingreifende Maßnahmen anordnen, die bis zur Stilllegung der Tierhaltung reichen.


Kritik des Bayerischen Bauernverbandes


Der Bayerische Bauernverband bekennt sich zwar zum Ziel der Novelle des Arzneimittelgesetzes, Antibiotikaresistenzen zu reduzieren. Leider werde jedoch in der Novelle einseitig die Nutztierhaltung ins Visier genommen, während die Human- und die Heimtiermedizin außen vor bleiben.


Außerdem ziele die jetzige Ausgestaltung des gesetzlichen Antibiotikamonitorings rein auf die Mengenbetrachtung bzw. eine Mengenminimierungsstrategie des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung. Das könne im Hinblick auf die Zielsetzung aber sogar kontraproduktiv sein, wenn z.B. Erkrankungen nicht oder nicht zu Ende behandelt werden, so der Verband.


Außerdem kritisiert der BBV, dass durch die neuen Regelungen immer die Hälfte der Betriebe unter Handlungsdruck gesetzt werden, unabhängig von der Gesamtentwicklung im Antibiotikaeinsatz.


Besonders enttäuscht ist der Bauernverband jedoch, dass die politischen Vertreter zahlreiche Vorschläge des Berufsstands zur Umsetzung des Arzneimittelgesetzes nicht aufgegriffen haben, die das Antibiotika-Monitoring für die betroffenen Betriebe praktikabler und weniger bürokratisch gemacht hätten.

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